Deckungsbeitrag
Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, der von den Erlösen eines Auftrags nach Abzug der direkt zurechenbaren variablen Kosten übrig bleibt. Er trägt zur Deckung der Fixkosten und des Gewinns bei.
Einordnung für Handwerksbetriebe
Für die Frage, was ein Neukunde kosten darf, ist der Deckungsbeitrag aussagekräftiger als der Umsatz. Bei einem Auftrag zählen Material, Fremdleistungen und direkter Lohn zu den variablen Kosten. Was danach bleibt, steht für Werbung, Gemeinkosten und Gewinn zur Verfügung.
Daraus lässt sich ableiten, wie hoch die Kosten pro Auftrag sein dürfen, damit die Kundengewinnung sich lohnt. Aufträge mit gleichem Umsatz können sehr verschiedene Deckungsbeiträge haben.
Ob und welche Kosten als variabel gelten, hängt vom Betrieb ab. Im Zweifel mit dem Steuerberater klären.
Formel
Deckungsbeitrag = Erlöse − variable Kosten
Beispiel
Beispiel: Ein Auftrag bringt 25.000 € Erlös bei 17.000 € variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag beträgt 8.000 € (Rechenbeispiel).