Zum Hauptinhalt
Kostenloses Tool

Zuschlagskalkulation berechnen: vom Einkaufspreis zum Angebotspreis.

Tragen Sie Material, Lohn und Ihre Zuschläge ein. Der Rechner zeigt den Angebotspreis netto und brutto und jeden Rechenschritt mit Formel. Nach dem Auftrag prüfen Sie damit, was wirklich übrig blieb.

Schema nach gängigen Kalkulationsratgebern und Kammerunterlagen, Quellen unten auf der Seite. Stand:

Vorbelegt mit Beispielwerten eines fiktiven Auftrags. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen Zahlen, vor allem die Zuschläge.

1. Material

Einkaufspreis des Materials für den Auftrag, netto und nach Abzug von Rabatt und Skonto.

Kosten für Einkauf, Lager, Transport und Schwund in Prozent der Materialeinzelkosten. Beispielwert, ermitteln Sie Ihren eigenen (siehe unten).

2. Lohn

Alle Stunden, die für den Auftrag vor Ort und im Betrieb anfallen.

Der Stundenlohn, auf den Ihr Lohnzuschlag berechnet wurde. Meist der Bruttostundenlohn ohne Nebenkosten.

Lohnnebenkosten, unproduktive Zeiten und Betriebskosten in Prozent der Lohneinzelkosten. Beispielwert, der Zuschlag hängt stark von Ihrem Betrieb ab.

3. Fremdleistungen und Verwaltung (optional)

Nachunternehmer, Gerätemiete, Entsorgung. Netto. Leer lassen, wenn keine anfallen.

Für Koordination, Haftung und Vorfinanzierung. Beispielwert.

Nur ausfüllen, wenn Sie Verwaltung und Vertrieb getrennt vom Lohnzuschlag führen. Sonst 0, damit nichts doppelt zählt.

Zuschlagssatz aus Ihren Jahreszahlen ermitteln

Zuschlagssatz = Gemeinkosten ÷ Einzelkosten × 100. Tragen Sie Werte eines abgeschlossenen Jahres ein, zum Beispiel aus der BWA oder dem Betriebsabrechnungsbogen Ihres Steuerberaters. Die Vorbelegung ist ein Beispiel.

Einkauf, Lager, Transport, Schwund. Aus Ihrer Buchhaltung oder BWA.

Alles Material, das Sie Aufträgen zuordnen.

Lohnnebenkosten, unproduktive Zeiten und Betriebskosten, die über Lohn gedeckt werden sollen.

Löhne der Stunden, die Sie Aufträgen zuordnen.

Materialzuschlag
–
Lohnzuschlag
–

4. Wagnis, Gewinn und Umsatzsteuer

Prozent auf die Selbstkosten, für Forderungsausfälle, Gewährleistung und Rücklagen. In den Beispielen der Handwerkskammern liegt er zwischen rund 3 und 10 %.

0 % z. B. für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Sonst gilt der Regelsatz von 19 %.

5. Nachkalkulation nach dem Auftrag (optional)

Tragen Sie ein, was der Auftrag tatsächlich gekostet hat. Der Rechner bewertet es mit denselben Zuschlägen und zeigt, was vom Angebotspreis übrig bleibt. Leer lassen, wenn Sie nur vorkalkulieren.

Laut Eingangsrechnungen und Lagerentnahme.

Laut Stundenzettel.

Laut Rechnungen der Nachunternehmer.

Ihr Angebotspreis

5.916,24 € netto

7.040,33 € brutto, inklusive 19 % Umsatzsteuer

Einzelkosten
4.020,00 €68 %
Gemeinkostenzuschläge
1.458,00 €25 %
Wagnis und Gewinn
438,24 €7 %

Aufschlagfaktor auf die Einzelkosten: 1,47. Jeder Euro Einzelkosten wird mit diesem Faktor zum Angebotspreis.

Rechenweg

MaterialeinzelkostenEinkaufspreis des Materials
2.400,00 €
+ Materialgemeinkosten (10 %)2.400,00 € × 10 %
240,00 €
= Materialkosten2.400,00 € + 240,00 €
2.640,00 €
Lohneinzelkosten60 Std. × 22,00 €
1.320,00 €
+ Lohngemeinkosten (90 %)1.320,00 € × 90 %
1.188,00 €
= Lohnkosten1.320,00 € + 1.188,00 €
2.508,00 €
FremdleistungenRechnung des Nachunternehmers, Gerätemiete, Entsorgung
300,00 €
+ Zuschlag auf Fremdleistungen (10 %)300,00 € × 10 %
30,00 €
= Fremdleistungskosten300,00 € + 30,00 €
330,00 €
= HerstellkostenMaterialkosten + Lohnkosten + Fremdleistungskosten
5.478,00 €
= Selbstkostengleich den Herstellkosten
5.478,00 €
+ Wagnis und Gewinn (8 %)5.478,00 € × 8 %
438,24 €
= Angebotspreis netto5.478,00 € + 438,24 €
5.916,24 €
+ Umsatzsteuer (19 %)5.916,24 € × 19 %
1.124,09 €
= Angebotspreis brutto5.916,24 € + 1.124,09 €
7.040,33 €

Ratgeber

Die Zuschlagskalkulation ermittelt den Angebotspreis, indem sie zu den Einzelkosten für Material und Lohn prozentuale Zuschläge für Gemeinkosten sowie für Wagnis und Gewinn addiert. So landen die Kosten, die kein Auftrag allein verursacht, anteilig in jedem Preis: Lager, Fahrzeuge, Verwaltung, Ihr eigener Lohn. Der Rechner oben nimmt Ihnen die Arbeit ab. Dieser Ratgeber erklärt das Schema, zeigt ein Beispiel und benennt die Stellen, an denen Betriebe typischerweise falsch rechnen.

Was ist die Zuschlagskalkulation im Handwerk?

Sie ist ein Verfahren der Vorkalkulation: Vor dem Angebot rechnen Sie aus, was der Auftrag Sie kostet, und schlagen darauf auf, was der Betrieb zusätzlich tragen muss. Ein Ratgeber von Streit Software beschreibt das Prinzip so: Zu den Einzelkosten für Material und Stundenlohn kommen Zuschläge für die Gemeinkosten und ein Gewinnzuschlag. Das Gegenstück ist die Nachkalkulation nach dem Auftrag. Sie prüft, ob die Rechnung aufging.

Wie lautet das Schema der Zuschlagskalkulation?

Angebotspreis netto = Selbstkosten × (1 + Wagnis und Gewinn in %)
Angebotspreis brutto = netto × (1 + Umsatzsteuer)

  1. Materialkosten = Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten (Zuschlag auf das Material).
  2. Lohnkosten = Stunden × Lohn je Stunde + Lohngemeinkosten (Zuschlag auf den Lohn).
  3. Fremdleistungskosten = Fremdleistungen + Zuschlag, falls Sie Nachunternehmer einsetzen.
  4. Herstellkosten = Material- + Lohn- + Fremdleistungskosten.
  5. Selbstkosten = Herstellkosten, bei Bedarf plus Verwaltungs- und Vertriebszuschlag.
  6. Angebotspreis netto = Selbstkosten plus Zuschlag für Wagnis und Gewinn.

Die Reihenfolge entspricht dem Schema bei Streit Software. Für den Regelsteuersatz von 19 % gilt § 12 UStG. Fassen Sie Verwaltung und Vertrieb nicht doppelt: Entweder stecken sie im Lohnzuschlag, oder Sie nutzen den eigenen Verwaltungszuschlag.

Wie berechne ich den Gemeinkostenzuschlag?

Zuschlagssatz in % = Gemeinkosten ÷ Einzelkosten × 100. Diese Formel nennt Streit Software. Sie brauchen dafür Jahreszahlen aus Ihrer Buchhaltung oder der BWA. Das Handwerksblatt zitiert den Steuerberater Thomas Lückel, dass Zuschläge häufig falsch berechnet werden, weil die Datenbasis nicht stimmt und mit alten Zahlen gerechnet wird (Handwerksblatt, 1.3.2020).

Beispiel mit fiktiven Zahlen: 12.000 € Materialgemeinkosten bei 120.000 € Materialeinzelkosten ergeben 12.000 ÷ 120.000 × 100 = 10 %. 135.000 € Lohngemeinkosten bei 150.000 € Lohneinzelkosten ergeben 90 %. Der Rechner hat dafür unter den Eingaben einen Bereich „Zuschlagssatz aus Ihren Jahreszahlen ermitteln“. Streit nennt als Richtwerte ohne gesetzliche Vorgabe etwa 5 bis 20 % für Material und 80 bis 150 % für Fertigungs- oder Lohngemeinkosten. Das ist die Einschätzung eines Softwareanbieters, keine Statistik. Welcher Wert für Sie gilt, sagt nur Ihre eigene Kostenrechnung.

Zuschlagskalkulation Beispiel: So kommt der Angebotspreis zustande

Ein fiktiver Auftrag, keine Branchenwerte: 2.400 € Material mit 10 % Zuschlag, 60 Stunden zu 22,00 € mit 90 % Lohnzuschlag, 300 € Fremdleistung mit 10 % Zuschlag, 8 % Wagnis und Gewinn, 19 % Umsatzsteuer.

Beispiel, kein Branchenwert: Zuschlagskalkulation eines fiktiven Auftrags
PositionRechnungBetrag
Materialeinzelkosten Einkaufspreis des Materials 2.400,00 €
+ Materialgemeinkosten (10 %) 2.400,00 € × 10 % 240,00 €
= Materialkosten 2.400,00 € + 240,00 € 2.640,00 €
Lohneinzelkosten 60 Std. × 22,00 € 1.320,00 €
+ Lohngemeinkosten (90 %) 1.320,00 € × 90 % 1.188,00 €
= Lohnkosten 1.320,00 € + 1.188,00 € 2.508,00 €
Fremdleistungen Rechnung des Nachunternehmers, Gerätemiete, Entsorgung 300,00 €
+ Zuschlag auf Fremdleistungen (10 %) 300,00 € × 10 % 30,00 €
= Fremdleistungskosten 300,00 € + 30,00 € 330,00 €
= Herstellkosten Materialkosten + Lohnkosten + Fremdleistungskosten 5.478,00 €
= Selbstkosten gleich den Herstellkosten 5.478,00 €
+ Wagnis und Gewinn (8 %) 5.478,00 € × 8 % 438,24 €
= Angebotspreis netto 5.478,00 € + 438,24 € 5.916,24 €
+ Umsatzsteuer (19 %) 5.916,24 € × 19 % 1.124,09 €
= Angebotspreis brutto 5.916,24 € + 1.124,09 € 7.040,33 €

Die Einzelkosten betragen 4.020,00 €, der Angebotspreis netto 5.916,24 €. Der Aufschlagfaktor liegt bei 1,47. Die Zuschläge für Gemeinkosten machen 1.458,00 € aus, Wagnis und Gewinn 438,24 €. Ohne Gemeinkostenzuschläge hätten Sie die Einzelkosten verkauft und Miete, Fahrzeuge und Verwaltung aus eigener Tasche gezahlt.

Wie hoch sollte der Zuschlag für Wagnis und Gewinn sein?

Er deckt, was in keiner Position steht: Forderungsausfälle, Gewährleistung, Preisrisiken und Rücklagen. Einen gesetzlichen Wert gibt es nicht. Die HWK Köln rechnet in ihrem Beispiel mit 10 % Gewinnaufschlag, das Schema der HWK Cottbus zeigt im Beispiel 8,4 % und 10 %. Null ist keine Option, denn dann arbeiten Sie ohne Puffer. Bei Material beschreibt die HWK Köln den Verkaufspreis als Einkaufskosten plus Gewinnaufschlag plus Umsatzsteuer.

Zuschlagskalkulation oder Stundenverrechnungssatz?

Beide Wege führen zum gleichen Ziel. Der Stundenverrechnungssatz bündelt Lohn, Gemeinkosten und Gewinn zu einem Preis pro Stunde, den Sie mit den Arbeitsstunden multiplizieren. Die Zuschlagskalkulation zeigt dieselben Bestandteile einzeln und eignet sich, wenn Sie Material und Fremdleistungen gesondert kalkulieren. Laut Handwerksblatt genügt bei den meisten Gewerken eine Kalkulation mit einem einheitlichen Stundensatz. Wie Sie ihn berechnen, zeigt der Stundenverrechnungssatz-Rechner.

Was ist der Unterschied zwischen Vor- und Nachkalkulation?

Vorkalkulation und Nachkalkulation im Vergleich
VorkalkulationNachkalkulation
ZeitpunktVor dem AngebotNach dem Auftrag
FrageWas muss der Auftrag einbringen?Was hat er tatsächlich gekostet und gebracht?
DatenbasisGeplante Mengen, Stunden, ZuschlägeEingangsrechnungen, Stundenzettel, Nachunternehmer
NutzenPreis festlegenZuschläge und Schätzungen korrigieren

Die HWK Köln mahnt, die Nachkalkulation nicht zu vergessen: effektiv benötigte Stunden und effektiv erzielter Satz zeigen, ob der Auftrag Gewinn gebracht hat. Das Handwerksblatt weist darauf hin, dass in der Nachkalkulation Zuschläge auf Material und Fremdleistungen oft vergessen werden, sodass Aufträge besser aussehen, als sie sind. Der Rechner rechnet deshalb mit denselben Zuschlägen nach.

Beispiel, kein Branchenwert: Nachkalkulation des Beispielauftrags mit 65 statt 60 Stunden
PositionRechnungBetrag
Angebotspreis nettoaus der Vorkalkulation5.916,24 €
Ist-Selbstkosten2.400 € × 1,10 + 65 Std. × 22,00 € × 1,90 + 300 € × 1,105.687,00 €
Ergebnis nach SelbstkostenAngebotspreis − Ist-Selbstkosten229,24 €
Geplant für Wagnis und Gewinn8 % der Selbstkosten438,24 €
AbweichungErgebnis − Plan-209,00 €

Fünf Stunden mehr als geplant kosten bei einem Lohn von 22,00 € und 90 % Zuschlag 209,00 €. Von den geplanten 438,24 € für Wagnis und Gewinn bleiben 229,24 €. Das ist die Aussage der Nachkalkulation: nicht, dass etwas schiefging, sondern wo die Schätzung künftig angepasst werden muss.

Welche Fehler passieren bei der Zuschlagskalkulation?

  • Mit alten Zahlen rechnen. Die Steuerberaterin Silvia Kaufer weist in der Deutschen Handwerks Zeitung darauf hin, dass unveränderte Preise oft nicht mehr zu gestiegenen Energie- und Materialkosten oder neuen Mindestlöhnen passen.
  • Gemeinkosten doppelt zählen. Stecken Verwaltung und Vertrieb schon im Lohnzuschlag, gehören sie nicht noch einmal in einen eigenen Zuschlag.
  • Produktive Stunden falsch ansetzen. Laut DHZ zählen Feiertage, Urlaub, Krankheit, Besprechungen, Vorbereitung und Wartezeiten nicht als produktive Stunden. Davon hängt Ihr Lohnzuschlag ab.
  • Den Preis des Mitbewerbers unterbieten. Die eigenen Kostenfaktoren zählen mehr als der Wettbewerbspreis, so die DHZ. Die Marktpreise prüfen Sie zusätzlich, die eigene Rechnung ersetzen sie nicht.
  • Nie nachkalkulieren. Ohne Vergleich von Plan und Ist bleiben falsche Zuschläge jahrelang im Preis.

Was hilft, wenn der Preis stimmt, aber die Anfragen fehlen?

Eine saubere Kalkulation sichert nur die Marge pro Auftrag. Sie ersetzt keine Anfragen. Fehlen Aufträge, steigen die Gemeinkosten je verkaufter Stunde, und Ihr Zuschlag stimmt nicht mehr. Dann lohnt der Blick auf die Auftragsgewinnung: Im Vergleich Aufträge für Handwerker finden: 8 Wege sehen Sie, welche Wege zu Ihrem Betrieb passen. Wie Sie das Angebot selbst aufbauen, steht in Angebot schreiben als Handwerker.

Häufige Fragen

Was Sie zur Zuschlagskalkulation noch wissen wollen.

Sie finden Ihre Frage hier nicht? Sprechen Sie uns direkt an — wir antworten ehrlich, auch wenn die Antwort nicht zu unserem Verkaufsgespräch passt.

  • Was ist der Unterschied zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten?
    Einzelkosten lassen sich einem Auftrag direkt zuordnen: das Material aus der Eingangsrechnung, die Lohnstunden laut Stundenzettel, die Rechnung des Nachunternehmers. Gemeinkosten fallen für den ganzen Betrieb an, etwa Miete, Fahrzeuge, Verwaltung oder Lagerhaltung. Sie werden über die Zuschläge auf die Aufträge verteilt. Die Zuschlagskalkulation rechnet genau diesen Schritt: Einzelkosten plus anteilige Gemeinkosten.
  • Was ist der Aufschlagfaktor, den der Rechner anzeigt?
    Der Aufschlagfaktor ist der Angebotspreis netto geteilt durch die Einzelkosten. Im Beispiel auf dieser Seite wird jeder Euro Einzelkosten mit dem Faktor multipliziert, den der Rechner ausweist. Er fasst alle Zuschläge in einer Zahl zusammen und eignet sich als schneller Plausibilitätscheck. Als Kalkulationsgrundlage taugt er nur, wenn die Zuschläge dahinter stimmen.
  • Wie oft sollte ich die Zuschläge neu berechnen?
    Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich große Kostenblöcke ändern. Das Handwerksblatt zitiert den Steuerberater Thomas Lückel: Korrekte Sätze für das laufende Jahr setzen eine Ertragsplanung für dieses Jahr voraus, häufig wird mit veralteten Zahlen gerechnet. Die Steuerberaterin Silvia Kaufer rät in der Deutschen Handwerks Zeitung, die Kalkulation regelmäßig zu prüfen, am besten monatlich.
  • Kann ich den Rechner als Kleinunternehmer nutzen?
    Ja. Wählen Sie bei der Umsatzsteuer „0 % (ohne Umsatzsteuer)“. Dann sind Netto- und Bruttopreis gleich. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Ob die Regelung für Sie gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Wie hoch ist ein üblicher Materialaufschlag?
    Einen verbindlichen Wert gibt es nicht. Die HWK Köln rechnet in ihrem Beispiel mit 15 % Zuschlag auf den Materialeinsatz. Ein Ratgeber des Softwareanbieters Streit nennt als Richtwert ohne gesetzliche Vorgabe etwa 5 bis 20 % für Materialgemeinkosten. Welcher Satz zu Ihnen passt, hängt davon ab, was Einkauf, Lager und Transport in Ihrem Betrieb kosten. Ermitteln Sie ihn aus Ihren Jahreszahlen.
  • Muss ich meinem Kunden die Zuschläge zeigen?
    Nein, die Kalkulation ist Ihre interne Rechnung. Im Angebot stehen die Preise der Positionen. Ob Sie Preise einzeln oder als Pauschale ausweisen, entscheiden Sie. Die Steuerberaterin Silvia Kaufer empfiehlt laut Deutscher Handwerks Zeitung statt vieler Einzelpreise einen Pauschal- oder Endpreis auf der Rechnung. Für öffentliche Aufträge können eigene Vorgaben gelten, fragen Sie dazu Ihre Handwerkskammer.
  • Ersetzt der Rechner die Beratung durch die Handwerkskammer?
    Nein. Der Rechner setzt Ihre Zahlen in das übliche Schema ein und zeigt den Rechenweg. Die Zuschlagssätze müssen aus Ihrer eigenen Kostenrechnung kommen. Dabei hilft die Betriebsberatung Ihrer Handwerkskammer oder Ihr Steuerberater, der die BWA kennt.

Für Ihre Website

Diesen Rechner kostenlos auf Ihrer Website einbinden

Sie betreiben eine Innung, ein Branchenportal oder einen Fachblog? Kopieren Sie den Code in Ihre Seite. Der Rechner läuft dann direkt bei Ihnen, ohne Cookies und ohne Tracking.

<iframe src="https://metisgrowth.de/embed/zuschlagskalkulation-rechner/" title="Zuschlagskalkulation-Rechner" width="100%" height="2400" style="border:0;max-width:880px;" loading="lazy"></iframe>
<p style="font-size:13px;margin:6px 0 0;">Zuschlagskalkulation-Rechner von <a href="https://metisgrowth.de/zuschlagskalkulation-rechner/?utm_source=embed&utm_medium=referral&utm_campaign=tool-embed&utm_content=zuschlagskalkulation-rechner" rel="nofollow">MetisGrowth</a></p>
Kostenloses Erstgespräch

Der Preis steht. Fehlen noch die passenden Aufträge?

Zwei kurze Fragen, dann buchen Sie direkt Ihren Termin — bei Peter persönlich. Kein Verkaufsgespräch: Wir prüfen nüchtern, ob ein System für Sie Sinn ergibt.

Peter Junior

Peter Junior
Gründer, führt jedes Erstgespräch selbst

  1. 1. Zwei kurze Fragen
  2. 2. Termin selbst wählen
  3. 3. 15 Minuten mit Peter
Kein Verkaufsgespräch, keine Vertragsbindung
Ehrliche Einschätzung — auch wenn wir nicht passen
Sie sprechen direkt mit dem Gründer
WhatsApp