Zum Hauptinhalt
Handwerk · Ratgeber

Preiserhöhung ankündigen im Handwerk: Recht, Vorgehen und 2 Musterbriefe

Preiserhöhung ankündigen im Handwerk: Wann sie nötig ist, was bei laufenden Verträgen gilt und wie Sie mit zwei Musterbriefen und Einwänden umgehen.

Peter Junior

Gründer von MetisGrowth

· 9 Min. Lesezeit

Kurz und direkt

Neue Angebote dürfen Sie jederzeit zu neuen Preisen schreiben. Bei geschlossenen Verträgen und Festpreisen brauchen Sie dagegen die Zustimmung des Kunden oder eine wirksame Preisanpassungsklausel. Gegenüber Verbrauchern sind Klauseln, die Preise für Leistungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erhöhen, in AGB unwirksam (§ 309 Nr. 1 BGB). Kündigen Sie früh an, begründen Sie knapp mit Ihren Kosten und nennen Sie Stichtag, alten und neuen Preis; zwei Musterbriefe stehen unten.

Eine Preiserhöhung ankündigen heißt: Sie nennen dem Kunden früh einen Stichtag, den alten und den neuen Preis und einen sachlichen Grund. Für neue Angebote brauchen Sie dafür keine Erlaubnis, Sie schreiben sie einfach zu den neuen Sätzen. Bei bestehenden Verträgen und Festpreisen können Sie den Preis dagegen nicht einseitig anheben, außer eine wirksame Klausel erlaubt es. Dieser Ratgeber zeigt, wann die Erhöhung fällig ist, was rechtlich gilt, wie Sie ankündigen, und enthält zwei Musterbriefe sowie Antworten auf typische Einwände.

Hinweis: Die rechtlichen Abschnitte geben den Stand der verlinkten Gesetze und Quellen am 14.10.2026 wieder. Sie sind keine Rechtsberatung. Für Ihre Verträge und AGB prüft ein Fachanwalt oder Ihre Handwerkskammer.

Wann müssen Handwerker ihre Preise erhöhen?

Erhöhen müssen Sie, wenn Ihr Stundenverrechnungssatz Ihre Kosten nicht mehr deckt. Das zeigt keine Zeitungsmeldung, sondern Ihre eigene Rechnung. Als Orientierung helfen öffentliche Daten: Das Statistische Bundesamt meldet für August 2026, dass die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden um 6,0 Prozent über dem Vorjahresmonat lagen. Der Index misst Marktpreise für Bauleistungen, nicht Ihre Betriebskosten.

KennzahlWertQuelle
Instandhaltung an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen), August 2026 gegenüber August 2025+6,0 %Destatis, Pressemitteilung Nr. 360 vom 9.10.2026
Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude, gleicher Vergleich+5,5 %Destatis, wie oben
Dachdeckungsarbeiten+7,6 %Destatis, wie oben
Elektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen+7,2 %Destatis, wie oben
Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen+5,2 %Destatis, wie oben
Tariflöhne im Bauhauptgewerbe ab 1.4.2026 (Westdeutschland)+3,9 %handwerk.com
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 € (2026), 14,60 € ab 1.1.2027BMAS

Die Destatis-Werte beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Mehrwertsteuer. Der Tarifabschluss gilt für das Bauhauptgewerbe, andere Gewerke haben eigene Tarife. Prüfen Sie, welche Zeilen auf Ihren Betrieb zutreffen. Den eigenen Bedarf rechnen Sie so:

Kostenloses Tool

Stundenverrechnungssatz neu berechnen: Mit aktuellen Löhnen, Gemeinkosten und produktiven Stunden sehen Sie, ob Ihr Satz noch trägt.

→ Zum Stundenverrechnungssatz-Rechner

Liegt der berechnete Satz über Ihrem aktuellen, ist die Erhöhung keine Willkür, sondern Kostendeckung. Das ist Ihr stärkstes Argument gegenüber Kunden und gegenüber sich selbst.

Darf ich Preise für laufende Verträge und Angebote einfach erhöhen?

Nein, nicht einseitig, es sei denn, eine wirksame Klausel erlaubt es. Ein Vertrag bindet beide Seiten, ein Angebot bindet Sie bis zum Fristende. Anders ist es bei neuen Angeboten: Hier bestimmen Sie den Preis frei, gegenüber Privatkunden als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Welche Regel in welcher Lage gilt, zeigt die Tabelle.

SituationWas giltVorgehen
Neues Angebot, neue AnfrageSie bestimmen den Preis freiNeue Sätze ab dem Stichtag verwenden
Bereits verschicktes AngebotBindung bis Fristende (§ 145, § 148 BGB); verspätete Annahme ist ein neuer Antrag (§ 150 BGB)Frist abwarten oder neu anbieten
Erteilter Auftrag, FestpreisPreis bindet; Ausnahme nur bei schwerwiegend veränderten Umständen und Unzumutbarkeit (§ 313 BGB)Zustimmung des Kunden zu einer Anpassung einholen
Laufender Vertrag mit PreisanpassungsklauselKlausel muss in AGB klar, verständlich und nicht unangemessen benachteiligend sein (§ 307 BGB)Erhöhung nach der Klausel mitteilen
Laufender Vertrag ohne KlauselEine Änderung des Vertragsinhalts erfordert einen Vertrag, also die Zustimmung des Kunden (§ 311 Abs. 1 BGB)Änderungsvereinbarung anbieten, sonst zum nächsten Kündigungstermin neu verhandeln

Gegenüber Verbrauchern verbietet § 309 Nr. 1 BGB in AGB Klauseln, die den Preis für Leistungen erhöhen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen. Ausgenommen sind Dauerschuldverhältnisse. Gegenüber Unternehmern gilt § 309 nicht unmittelbar, wohl aber die Inhaltskontrolle nach § 307 (§ 310 Abs. 1 BGB).

Bauen Sie Ihre Ankündigung nicht auf Schweigen auf. Der Bundesgerichtshof hat 2021 Bankklauseln für unwirksam erklärt, nach denen Schweigen als Zustimmung zu geänderten Bedingungen und Entgelten galt (BGH, Pressemitteilung Nr. 88/2021). Ob und wie weit das auf Handwerkerverträge übertragbar ist, klärt ein Anwalt. Auf dieses Urteil können Sie ein „Wenn Sie nicht widersprechen, gilt der neue Preis“ jedenfalls nicht stützen. Sicherer ist die ausdrückliche Zustimmung.

Wie können Sie eine Preiserhöhung ankündigen?

Kündigen Sie schriftlich, früh und konkret an: mit Stichtag, altem und neuem Preis und einem Satz Begründung. Trennen Sie vorher die Kundengruppen, denn jede braucht einen anderen Weg. Die Schritte sind eine Praxisempfehlung, keine gesetzliche Vorgabe.

  1. Zahlen sichern. Rechnen Sie Ihren Satz neu und legen Sie den Stichtag fest.
  2. Kundengruppen trennen. Neukunden bekommen die neuen Preise direkt im Angebot. Stammkunden ohne Vertrag erhalten eine Ankündigung für künftige Aufträge. Vertragskunden, etwa mit Wartung, brauchen Klausel oder Zustimmung.
  3. Früh ankündigen. So früh, dass der Kunde vor dem Stichtag noch entscheiden oder kündigen kann.
  4. Kurz und sachlich begründen. Ein Satz zu Löhnen und Material genügt. Entschuldigungen schwächen die Position.
  5. Konkret werden. Nennen Sie alten Preis, neuen Preis und Stichtag. Bei Privatkunden Bruttopreise.
  6. Kanal passend wählen. Stammkunden rufen Sie an oder besuchen sie und schicken den Brief nach. Gewerbe- und Vertragskunden erhalten ihn schriftlich mit Nachweis.
  7. Wert zeigen. Das Handwerksblatt rät, Preiskämpfe zu meiden und lieber mit Qualität und Zusatznutzen zu überzeugen (Handwerksblatt, 2016).

Ein Angebot für neue Kunden schreiben Sie mit den neuen Sätzen, wie im Ratgeber Angebot schreiben als Handwerker beschrieben.

Wie formulieren Sie eine Preisanpassungsklausel?

Eine Preisanpassungsklausel muss klar und verständlich sein, sonst ist sie nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gefährdet. Als Praxisempfehlung sollte sie vier Fragen beantworten:

  • Anlass: Welche Kosten dürfen die Erhöhung auslösen, etwa Löhne oder Material?
  • Maßstab: Woran wird die Höhe gemessen, etwa an einem veröffentlichten Index oder Tarif?
  • Vorlauf: Wie früh teilen Sie die Anpassung mit?
  • Rechte des Kunden: Was kann er tun, wenn er nicht einverstanden ist, etwa kündigen?

Gegenüber Verbrauchern beachten Sie zusätzlich die Vier-Monats-Regel. Lassen Sie den Wortlaut von einem Fachanwalt prüfen, bevor Sie ihn in Ihre AGB oder Verträge übernehmen.

Musterbrief 1: Preiserhöhung für Bestands- und Gewerbekunden

Dieser Brief passt für Wartungs- und Rahmenverträge. Wählen Sie Variante A, wenn Ihr Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält, sonst Variante B. Lassen Sie die Klausel vorher prüfen.

Betreff: Anpassung unserer Preise zum [Stichtag]

Sehr geehrte Damen und Herren / Sehr geehrter Herr [Name],

wir arbeiten seit [Jahr] für Sie, zuletzt bei [Leistung oder Objekt]. Dafür danken wir Ihnen.

Unsere Kosten für Löhne und Material sind gestiegen. Deshalb passen wir unsere Preise zum [Stichtag] an:

  • Stundensatz [Geselle/Meister]: bisher [Betrag] €, künftig [Betrag] €
  • [Wartungspauschale: bisher [Betrag] €, künftig [Betrag] €]
  • Material: Abrechnung nach [Preisliste / Einkaufspreis plus Zuschlag]

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. [Bei Privatkunden mit Wartungsvertrag: Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer nennen, § 3 PAngV.]

Variante A (Vertrag mit Klausel): Grundlage ist Ziffer [Nr.] unseres Vertrags vom [Datum], die uns eine Anpassung bei Kostenänderungen erlaubt.

Variante B (ohne Klausel): Bitte bestätigen Sie die neuen Preise bis [Datum] per Antwort-Mail. Ohne Ihre Bestätigung gelten die bisherigen Preise weiter. In diesem Fall kündigen wir den Vertrag gesondert und fristgerecht zum [nächster Kündigungstermin] und bieten Ihnen die Zusammenarbeit danach zu den neuen Preisen an.

Unverändert bleiben [Ansprechpartner, Reaktionszeit, Leistungsumfang]. Fragen besprechen wir gern persönlich unter [Telefon].

Freundliche Grüße

[Name, Firma]

Musterbrief 2: Preiserhöhung für Privatkunden

Privatkunden ohne laufenden Vertrag informieren Sie über die Preise für künftige Aufträge. Nennen Sie Bruttopreise und sagen Sie klar, was für bestehende Angebote gilt.

Betreff: Meine Preise ab [Stichtag]

Guten Tag [Frau/Herr Name],

vielen Dank für Ihr Vertrauen, zuletzt bei [Projekt]. Ich möchte Sie rechtzeitig informieren: Zum [Stichtag] passe ich meine Preise an, weil Löhne und Materialkosten gestiegen sind.

Mein Stundensatz beträgt ab dann [Betrag] € brutto statt bisher [Betrag] € brutto. Material berechne ich nach [Preisliste / Einkaufspreis plus Zuschlag].

Bereits bestätigte Aufträge und Angebote bleiben zu den vereinbarten Preisen bestehen [nur zusagen, wenn Sie das wollen]. Für neue Vorhaben erhalten Sie wie gewohnt vorab ein Angebot.

Wenn Sie in nächster Zeit etwas planen, sprechen Sie mich gern an. Ich nenne Ihnen den Preis vorab und beantworte Ihre Fragen.

Freundliche Grüße

[Name, Firma, Telefon]

Wie gehen Sie mit Einwänden gegen die Preiserhöhung um?

Bleiben Sie sachlich, nennen Sie Zahlen und vermeiden Sie Rechtfertigungen. Entscheiden Sie vorher, wo Ihre Untergrenze liegt. Sie ergibt sich aus Ihrem berechneten Stundenverrechnungssatz, nicht aus Bauchgefühl. Die Tabelle zeigt Antwortansätze für die häufigsten Einwände.

EinwandAntwortansatz
„Schon wieder eine Erhöhung?“Nennen Sie den Zeitpunkt der letzten Anpassung [nur wenn zutreffend] und den Kostenanstieg, etwa Löhne oder Material.
„Ein anderer Betrieb ist günstiger.“Vergleichen Sie den Leistungsumfang: Gewährleistung, Termintreue, Entsorgung, Ansprechpartner. Auf einen Preiskampf lassen Sie sich nicht ein.
„Dann suche ich mir jemand anderen.“Bleiben Sie freundlich und lassen Sie die Tür offen. Rabattieren Sie nicht rückwirkend.
„Können Sie Stammkunden entgegenkommen?“Bieten Sie Zusatznutzen statt Rabatt, etwa bevorzugte Terminvergabe.
„Das Material ist doch nicht teurer geworden.“Schlüsseln Sie auf: Lohn, Material, Nebenkosten. Zeigen Sie, welcher Anteil sich verändert hat.

Lohnt sich die Erhöhung, wenn einzelne Kunden abspringen?

Ob sich die Erhöhung lohnt, rechnen Sie am Deckungsbeitrag. Der Deckungsbeitrag ist der Anteil des Preises, der nach den auftragsabhängigen Kosten übrig bleibt. Diese Formel zeigt, wie viel Auftragsvolumen Sie verlieren dürfen, bis Sie schlechter dastehen als vorher:

Zulässiger Verlust = Preiserhöhung ÷ (Deckungsbeitrag + Preiserhöhung), beide Werte als Anteil vom bisherigen Preis.

Ein fiktives Rechenbeispiel, keine Branchenzahl: Bei 30 % Deckungsbeitrag und 5 % Preiserhöhung ergibt sich 0,05 ÷ (0,30 + 0,05) = rund 14 %. Solange Sie weniger Volumen verlieren und Ihre Fixkosten gleich bleiben, steigt Ihr Ergebnis. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein. Ist Ihre Kapazität ausgelastet und können Sie frei gewordene Zeit neu belegen, fällt ein Verlust weniger ins Gewicht.

Nächster Schritt

Wer nicht auf jeden Auftrag angewiesen ist, kann Preise leichter halten. Starten Sie mit Ihrer Kalkulation im Stundenverrechnungssatz-Rechner. Weitere Wege zu Anfragen zeigt der Überblick für Handwerker. Ob ein eigenes Anzeigensystem zu Ihrem Betrieb passt, besprechen wir im Erstgespräch nüchtern anhand Ihrer Region; mehr zum Ansatz steht unter Marketing für Handwerker.

Häufige Fragen

Was Sie zu Handwerk noch wissen wollen.

Sie finden Ihre Frage hier nicht? Sprechen Sie uns direkt an — wir antworten ehrlich, auch wenn die Antwort nicht zu unserem Verkaufsgespräch passt.

  • Wie hoch darf eine Preiserhöhung im Handwerk sein?
    Für neue Angebote nennt das Gesetz nach unserem Kenntnisstand keine Höchstgrenze, Sie kalkulieren Ihre Preise frei. Die Grenze liegt dort, wo ein Geschäft sittenwidrig wird. Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn jemand eine Zwangslage oder Unerfahrenheit ausbeutet und sich Vorteile versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen. Bei bestehenden Verträgen bestimmt dagegen der Vertrag, wie weit Sie gehen dürfen.
  • Muss ich eine Frist einhalten, bevor neue Preise gelten?
    Für neue Aufträge gibt es nach unserem Kenntnisstand keine allgemeine gesetzliche Ankündigungsfrist. Sie nennen den Stichtag und rechnen ab dann mit den neuen Sätzen. Bei laufenden Verträgen gelten die Fristen aus dem Vertrag, vor allem die Kündigungsfrist. Kündigen Sie so früh an, dass der Kunde vor dem Stichtag noch entscheiden kann, ob er den neuen Preis akzeptiert oder den Vertrag beendet.
  • Darf ich gestiegene Materialpreise nach der Auftragserteilung weitergeben?
    Bei einem Festpreis in der Regel nicht. Der Preis bindet, und eine Anpassung nach § 313 BGB setzt voraus, dass sich die Umstände schwerwiegend verändert haben und das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Das ist die Ausnahme. Bei längeren Projekten vereinbaren Sie deshalb vorab eine klare Preisgleitklausel oder bieten das Material getrennt nach Nachweis an. Gegenüber Verbrauchern beachten Sie die Vier-Monats-Regel in § 309 Nr. 1 BGB.
  • Gilt die neue Preisliste auch für Angebote, die ich bereits verschickt habe?
    Nein. Ein Angebot bindet Sie bis zum Ende der Annahmefrist (§ 145 und § 148 BGB), sofern Sie die Bindung nicht ausgeschlossen haben. Der Kunde kann es also noch zum alten Preis annehmen. Nimmt er erst nach Fristende an, gilt das als neuer Antrag (§ 150 Abs. 1 BGB), und Sie dürfen neu kalkulieren. Nennen Sie deshalb in jedem Angebot ein konkretes Gültigkeitsdatum.
  • Gelten die strengen AGB-Regeln auch gegenüber Gewerbekunden?
    Teilweise. Die Klauselverbote des § 309 BGB gelten gegenüber Unternehmern nicht unmittelbar. Stattdessen greift die Generalklausel des § 307 BGB, und zwar auch dann, wenn dadurch eine Bestimmung unwirksam wird, die unter § 309 fällt (§ 310 Abs. 1 BGB). Eine intransparente oder einseitige Preisanpassungsklausel kann also auch im Geschäft mit Gewerbekunden scheitern.
  • Muss ich eine Preiserhöhung begründen?
    Eine allgemeine gesetzliche Begründungspflicht für neue Preise ist uns bei neuen Aufträgen nicht bekannt. Praktisch hilft ein Satz zur Begründung trotzdem, vor allem bei Bestandskunden und wenn Sie deren Zustimmung brauchen. Das Deutsche Handwerksblatt rät in einem Beitrag von 2016 zu Ehrlichkeit und Transparenz, weil Betriebe von ihrem Ruf in der Region leben. Nennen Sie die Kostentreiber sachlich, ohne sich zu entschuldigen.
Kostenloses Erstgespräch

In 15 Minuten wissen Sie, ob es passt.

Zwei kurze Fragen, dann buchen Sie direkt Ihren Termin — bei Peter persönlich. Kein Verkaufsgespräch: Wir prüfen nüchtern, ob ein System für Sie Sinn ergibt.

Peter Junior

Peter Junior
Gründer, führt jedes Erstgespräch selbst

  1. 1. Zwei kurze Fragen
  2. 2. Termin selbst wählen
  3. 3. 15 Minuten mit Peter
Kein Verkaufsgespräch, keine Vertragsbindung
Ehrliche Einschätzung — auch wenn wir nicht passen
Sie sprechen direkt mit dem Gründer
WhatsApp