Lohnnebenkosten 2026 berechnen: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?
Der Arbeitgeberkosten-Rechner rechnet vom Brutto zu den Kosten des Arbeitgebers, nicht zum Netto des Mitarbeiters: Sie tragen den Bruttolohn ein und sehen Arbeitgeberanteile, Umlagen und Unfallversicherung, die Lohnnebenkosten 2026 in Prozent und die Gesamtkosten pro Monat und Jahr. Das Nettogehalt des Mitarbeiters rechnet er nicht.
Werte und Beitragsbemessungsgrenzen 2026, Quellen unten auf der Seite. Stand:
Vorbelegt mit Beispielwerten. Ersetzen Sie sie durch die Zahlen Ihres Mitarbeiters und Ihrer Krankenkasse.
1. Lohn
Laufender Bruttolohn vor Abzügen, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. Rechnen Sie mit dem Lohn, den der Mitarbeiter regelmäßig bekommt.
Lohn pro bezahlter Stunde vor Abzügen.
Vertragliche Stunden pro Woche. Der Rechner rechnet mit 52 Wochen ÷ 12 Monate, bei 40 Stunden sind das 173,33 Stunden im Monat.
Für Auszubildende gelten die Grenzen für Minijob und Übergangsbereich nicht.
- Bruttomonatslohn (Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3)
- –
2. Krankenkasse und Beschäftigungsort
Gesamtsatz, Sie zahlen die Hälfte. Vorbelegt mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % (Bundesgesundheitsministerium). Der Satz der Kasse Ihres Mitarbeiters steht auf deren Website.
In Sachsen zahlen Sie 1,3 % statt 1,8 % Pflegeversicherung (§ 58 SGB XI).
Warum fragt der Rechner nicht nach Kindern?
Der Zuschlag für Kinderlose (0,6 Prozentpunkte) und die Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren betreffen nur den Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung. Ihr Arbeitgeberanteil bleibt gleich: 1,8 %, in Sachsen 1,3 %.
3. Umlagen
Pflicht für Betriebe mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten, Auszubildende zählen nicht mit (§ 1 AAG).
Legt die Krankenkasse des Mitarbeiters fest, je nach Erstattungssatz, den Sie gewählt haben. Beispiel Techniker Krankenkasse 2026: 2,1 %. Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.
Ebenfalls kassenabhängig. Beispiel Techniker Krankenkasse 2026: 0,44 %.
Für alle Arbeitgeber gleich. 2026 gilt der gesetzliche Satz von 0,15 % (§ 360 SGB III).
4. Unfallversicherung
Den Satz erhalten Sie, wenn Sie den Beitrag laut Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft durch die gemeldete Lohnsumme teilen. Er hängt von Gewerk und Gefahrklasse ab. Der vorbelegte Wert ist nur eine Annahme, ersetzen Sie ihn.
5. Zusatzleistungen (optional)
Brutto, einmal im Jahr. Leer lassen, wenn Sie keines zahlen.
Brutto, einmal im Jahr.
Zählt zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Beispiel: 40 € im Monat.
Ihre Kosten pro Monat, zum Beispiel Jobticket, Arbeitskleidung, Weiterbildung, Zuschuss zur Altersvorsorge.
Beispiel für „Ja“: Dienstwagen zur privaten Nutzung. Tragen Sie dann hier den Wert des Vorteils ein.
6. Kosten je Stunde (optional)
Stunden, die Sie dem Kunden berechnen können, nicht die bezahlten. In den Beispielen der Handwerkskammern Köln und Cottbus sind es rund 1.500. Leer lassen, wenn Sie die Kennzahl nicht brauchen.
Ihre Arbeitgeberkosten
4.474,40 € pro Monat
53.692,80 € pro Jahr, das sind 27,8 % mehr als der Bruttolohn
Minijob-Beiträge 2026 bei der Minijob-Zentrale Übergangsbereich (Midijob) bei der Minijob-Zentrale Startseite der Minijob-Zentrale
- Bruttolohn
- 3.500,00 €78 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeberanteile)
- 740,25 €17 %
- Umlagen und Unfallversicherung
- 234,15 €5 %
- VWL und Benefits
- 0,00 €0 %
Beträge pro Monat und Anteil an den Arbeitgeberkosten. Bei Einmalzahlungen ist es der Jahresdurchschnitt.
| Posten | Pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Bruttolohn laufend 12 × 3.500,00 € | 3.500,00 € | 42.000,00 € |
| Weihnachts- und Urlaubsgeld Einmalzahlungen pro Jahr | 0,00 € | 0,00 € |
| Rentenversicherung 9,3 % von 42.000 € | 325,50 € | 3.906,00 € |
| Arbeitslosenversicherung 1,3 % von 42.000 € | 45,50 € | 546,00 € |
| Krankenversicherung 7,3 % von 42.000 € | 255,50 € | 3.066,00 € |
| Zusatzbeitrag (Arbeitgeberhälfte) 1,45 % von 42.000 € | 50,75 € | 609,00 € |
| Pflegeversicherung 1,8 % von 42.000 € | 63,00 € | 756,00 € |
| Umlage U1 (Krankheit) 2,1 % von 42.000 € | 73,50 € | 882,00 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) 0,44 % von 42.000 € | 15,40 € | 184,80 € |
| Insolvenzgeldumlage 0,15 % von 42.000 € | 5,25 € | 63,00 € |
| Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) 4 % von 42.000 € | 140,00 € | 1.680,00 € |
| VWL-Zuschuss 12 × 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Sachbezüge und Benefits 12 × 0,00 €, ohne Sozialabgaben | 0,00 € | 0,00 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt | 4.474,40 € | 53.692,80 € |
- Lohnnebenkosten gesamt, vom Bruttolohn
- 27,8 %
- davon gesetzlich (Sozialversicherung, Umlagen, Unfallversicherung)
- 27,8 %
- Kosten je produktiver Stunde
- 38,35 €
Das sind nur die Personalkosten je verkaufbarer Stunde. Gemeinkosten, Unternehmerlohn und Gewinn fehlen noch: Stundenverrechnungssatz berechnen.
Richtwert auf Basis Ihrer Eingaben. Das ist keine Lohnabrechnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Beträge nennt Ihre Lohnbuchhaltung oder Ihr Steuerberater. Gerechnet wird für gesetzlich Krankenversicherte mit einem vollen Jahr (12 Monate), Werte und Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Minijobs und der Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 € im Monat) sind ausgenommen. Ihre Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.
Ratgeber
Ein Mitarbeiter kostet Sie mehr als sein Bruttolohn: Dazu kommen 2026 Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von rund 21 %, die Umlagen und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Bei 3.500 € brutto im Monat sind das im Beispiel unten 4.474,40 € im Monat, also 27,8 % mehr als das Brutto. Der Rechner oben nimmt Ihre Werte. Dieser Ratgeber erklärt die Bausteine und wo die Zahlen herkommen.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?
Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zum Bruttolohn bei Ihnen anfallen. Gesetzlich sind das die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen und der Beitrag zur Unfallversicherung. Freiwillige Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen oder Benefits kommen hinzu. Im Beispiel dieser Seite betragen die gesetzlichen Lohnnebenkosten 27,8 % des Bruttolohns, mit allen Posten sind es 27,8 %. Eine einzige Zahl für alle Betriebe gibt es nicht: Zusatzbeitrag, Umlagesätze und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hängen von Kasse und Gewerk ab. Die Bausteine mit Quellen stehen in den folgenden Abschnitten.
Wie berechnen Sie die Arbeitgeberkosten eines Mitarbeiters?
Arbeitgeberkosten = Bruttolohn + Einmalzahlungen + Arbeitgeberanteile Sozialversicherung + Umlagen + Unfallversicherung + Zusatzleistungen
- Bruttolohn pro Jahr bestimmen: laufender Lohn mal 12 plus Weihnachts- und Urlaubsgeld.
- Das beitragspflichtige Entgelt ermitteln. Laut § 14 SGB IV zählen laufende und einmalige Einnahmen dazu.
- Arbeitgeberanteile berechnen, jeweils nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage addieren.
- Den Beitrag zur Berufsgenossenschaft addieren.
- Zuschüsse und Benefits addieren, etwa vermögenswirksame Leistungen.
Mit „Arbeitgeberbrutto“ ist meist nur Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile gemeint. Wer die Personalkosten kalkuliert, braucht die Umlagen und die Unfallversicherung zusätzlich. Der Rechner zeigt alle Posten einzeln.
Sozialversicherungsbeiträge 2026: Welche Arbeitgeberanteile gelten?
| Versicherung | Gesamtsatz | Ihr Anteil | Grenze pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 101.400 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 101.400 € |
| Krankenversicherung (allgemein) | 14,6 % | 7,3 % | 69.750 € |
| Zusatzbeitrag (Durchschnitt) | 2,9 % | 1,45 % | 69.750 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (Sachsen 1,3 %) | 69.750 € |
| Summe bei Durchschnittswerten | 21,15 % |
Die Grenzen stehen in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 und der Übersicht der Deutschen Rentenversicherung. Die Sätze für Rente und Arbeitslosenversicherung nennt die Rentenversicherung, den allgemeinen Satz der Krankenversicherung und den Durchschnitt von 2,9 % das Bundesgesundheitsministerium, die Pflegeversicherung die Techniker Krankenkasse. Der Zusatzbeitrag ist ein Richtwert. Jede Kasse setzt ihren eigenen Satz, tragen Sie deshalb den Ihres Mitarbeiters ein.
In Sachsen tragen Beschäftigte 1 Prozentpunkt der Pflegeversicherung allein, Ihr Anteil sinkt auf 1,3 % (§ 58 SGB XI). Kinder spielen für Ihren Anteil keine Rolle: Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Punkten (§ 55 SGB XI) und die Abschläge für Eltern tragen nur die Beschäftigten.
Warum steigen die Kosten bei hohem Gehalt nicht weiter an?
Weil Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze anfallen. Darüber zahlen Sie für den Rest des Gehalts keine Anteile. Die Kranken- und Pflegeversicherung endet bei 5.812,50 € im Monat, Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 €. Die Tabelle zeigt, wie die Lohnnebenkosten bei gleichen Annahmen sinken, sobald die Grenzen greifen (Beispiel, kein Branchenwert):
| Brutto pro Monat | Kosten pro Monat | Lohnnebenkosten |
|---|---|---|
| 3.500 € | 4.474,40 € | 27,8 % |
| 6.000 € | 7.650,62 € | 27,5 % |
| 9.000 € | 11.096,23 € | 23,3 % |
Weihnachts- und Urlaubsgeld verrechnet der Rechner vereinfacht mit der vollen Jahresgrenze. In der Lohnabrechnung gilt bis zum Auszahlungsmonat nur die anteilige Grenze, das Ergebnis kann daher um wenige Euro abweichen.
Was sind die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage?
Die Umlagen zahlen Sie allein. U1 gleicht Ihre Kosten bei Krankheit aus und ist Pflicht für Betriebe mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten, Auszubildende zählen nicht mit (§ 1 AAG). U2 deckt Mutterschaftsaufwendungen und gilt ohne Größenbegrenzung. Die Sätze legt die Krankenkasse fest. Bei der Techniker Krankenkasse sind es 2026 2,1 % und 0,44 %, andere Kassen weichen ab. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2026 einheitlich 0,15 % (TK). Bemessen werden die Umlagen nach dem Entgelt der Rentenversicherung (§ 358 SGB III), bei der U1 ohne Einmalzahlungen (§ 7 AAG).
Was kostet die gesetzliche Unfallversicherung?
Den Beitrag zahlt der Unternehmer allein (§ 150 SGB VII). Er hängt vom Gewerk ab: Die BG BAU berechnet ihn aus Arbeitsentgelt, Gefahrklasse und Beitragsfuß (Merkblatt M1317). Es gibt deshalb keinen festen Prozentsatz. Teilen Sie den Beitrag laut Bescheid durch die gemeldete Lohnsumme, dann haben Sie den Satz für das Rechnerfeld. Der Rechner wendet ihn auf das gesamte Entgelt an. Hat Ihre Berufsgenossenschaft einen Höchstjahresarbeitsverdienst, fällt der Beitrag bei sehr hohen Löhnen etwas niedriger aus.
Beispielrechnung: Was kostet ein Geselle mit 3.500 € Brutto?
Fiktives Beispiel mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, den Umlagesätzen der Techniker Krankenkasse und einer angenommenen Unfallversicherung von 4 %. Ihre Werte weichen ab.
| Posten | Pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Bruttolohn laufend (12 × 3.500,00 €) | 3.500,00 € | 42.000,00 € |
| Rentenversicherung (9,3 % von 42.000 €) | 325,50 € | 3.906,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 % von 42.000 €) | 45,50 € | 546,00 € |
| Krankenversicherung (7,3 % von 42.000 €) | 255,50 € | 3.066,00 € |
| Zusatzbeitrag (Arbeitgeberhälfte) (1,45 % von 42.000 €) | 50,75 € | 609,00 € |
| Pflegeversicherung (1,8 % von 42.000 €) | 63,00 € | 756,00 € |
| Umlage U1 (Krankheit) (2,1 % von 42.000 €) | 73,50 € | 882,00 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) (0,44 % von 42.000 €) | 15,40 € | 184,80 € |
| Insolvenzgeldumlage (0,15 % von 42.000 €) | 5,25 € | 63,00 € |
| Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) (4 % von 42.000 €) | 140,00 € | 1.680,00 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt | 4.474,40 € | 53.692,80 € |
Die Lohnnebenkosten liegen hier bei 27,8 % des Bruttolohns, davon 8.883,00 € Sozialversicherung im Jahr.
Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber: Was rechnet dieser Rechner?
Dieser Rechner geht vom Bruttolohn zu Ihren Gesamtkosten, also in Ihre Richtung als Arbeitgeber. Das Nettogehalt, das beim Mitarbeiter ankommt, ist eine andere Rechnung: Vom Brutto gehen die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer ab, gegebenenfalls mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Lohnsteuer hängt unter anderem von der Steuerklasse ab und fließt hier nicht ein. Für die Lohnsteuer bietet das Bundesfinanzministerium einen Lohn- und Einkommensteuerrechner an. Er ist laut Seite ausdrücklich kein Brutto-Netto-Rechner und berechnet keine Sozialabgaben. Das verbindliche Netto steht in der Lohnabrechnung Ihrer Lohnbuchhaltung oder Ihres Steuerberaters.
Welche Posten vergessen Betriebe bei den Personalkosten?
- Umlagen und Unfallversicherung. Wer nur Brutto plus 21 % rechnet, lässt U1, U2, Insolvenzgeldumlage und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft weg.
- Einmalzahlungen. Weihnachts- und Urlaubsgeld erhöhen das beitragspflichtige Entgelt und damit Ihre Anteile.
- Den Zusatzbeitrag der falschen Kasse. Der Durchschnitt von 2,9 % ist ein Richtwert. Maßgeblich ist die Kasse des Mitarbeiters.
- Bezahlte, aber nicht verkaufbare Stunden. Urlaub und Krankheit kosten Sie Lohn, bringen aber keinen Umsatz.
Was gilt bei Minijob, Midijob und Auszubildenden?
Bis 603 € im Monat liegt ein Minijob vor (Minijob-Zentrale, Mindestlohn 13,90 € mal 130 durch 3, § 8 SGB IV). Der Arbeitgeber zahlt dort pauschal, die Minijob-Zentrale nennt 31,17 % des Verdienstes plus Unfallversicherung. Zwischen 603,01 und 2.000 € gilt der Übergangsbereich. Dort sinkt Ihr Beitragsanteil mit steigendem Lohn von rund 28 % auf den regulären Anteil (Minijob-Zentrale, § 20 SGB IV). Beide Bereiche rechnet der Rechner bewusst nicht, ein falscher Wert hilft Ihnen nicht. Für Auszubildende gilt der Übergangsbereich nicht, sie rechnet der Rechner wie reguläre Beschäftigte.
Was kostet eine produktive Stunde?
Teilen Sie die Arbeitgeberkosten pro Jahr durch die Stunden, die Sie dem Kunden berechnen können. Im Beispiel sind das bei 1.400 produktiven Stunden 38,35 € je Stunde. Bezahlt werden aber mehr Stunden als verkaufbar sind: Urlaub, Feiertage, Krankheit, Fahrzeit und Leerlauf zahlen Sie mit. Zum Stundensatz gehören außerdem die Gemeinkosten und ein Zuschlag. Das rechnet der Stundenverrechnungssatz-Rechner.
Und wenn der Mitarbeiter noch fehlt?
Die Kosten zu kennen ist das eine, den passenden Gesellen zu finden das andere. Welche Wege im Handwerk funktionieren, lesen Sie in Mitarbeiter finden im Handwerk. Wie Betriebe Bewerber über Anzeigen und einen Bewerberfunnel gewinnen, steht auf der Seite zur Mitarbeitergewinnung. Weitere Rechner finden Sie unter Tools.
Der Rechner ist eine Orientierung, keine Lohnabrechnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Zahlen liefern Ihre Lohnbuchhaltung, Ihr Steuerberater und Ihre Krankenkasse.
Was Sie zu den Personalkosten noch wissen wollen.
Sie finden Ihre Frage hier nicht? Sprechen Sie uns direkt an — wir antworten ehrlich, auch wenn die Antwort nicht zu unserem Verkaufsgespräch passt.
-
Was sind Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten sind die Kosten, die zusätzlich zum Bruttolohn bei Ihnen als Arbeitgeber anfallen: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, Beitrag zur Unfallversicherung und freiwillige Leistungen. Der Begriff wird unterschiedlich eng gefasst, manche meinen nur die gesetzlichen Posten. Der Rechner zeigt beide Werte getrennt, damit Sie Zahlen aus verschiedenen Quellen vergleichen können. -
Berechnet der Rechner auch das Netto des Mitarbeiters?
Nein. Er rechnet die Arbeitgeberseite, vom Bruttolohn zu den Gesamtkosten. Für das Netto fehlen Lohnsteuer, Steuerklasse und die Arbeitnehmeranteile, die hier bewusst nicht einfließen. Die Lohnsteuer berechnet der Rechner des Bundesfinanzministeriums, das verbindliche Netto liefert Ihre Lohnabrechnung. -
Wie hoch sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026 in Prozent?
Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind es 21,15 % des Bruttolohns: 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung, 7,3 % Krankenversicherung, 1,45 % Zusatzbeitrag und 1,8 % Pflegeversicherung (Sachsen 1,3 %). Die Anteile fallen nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen an: 2026 sind das 8.450 € im Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung und 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Quellen stehen unter der Tabelle im Abschnitt zu den Sozialversicherungsbeiträgen. -
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Prozent?
Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung betragen 2026 bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % zusammen 21,15 % des Bruttolohns, bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen. Dazu kommen die Umlagen (im Beispiel der Techniker Krankenkasse 2,1 % U1, 0,44 % U2, 0,15 % Insolvenzgeld) und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Im Beispiel dieser Seite ergibt das 27,8 % gesetzliche Lohnnebenkosten. Der Rechner zeigt Ihnen den Wert für Ihre Zahlen. -
Muss ich wissen, ob mein Mitarbeiter Kinder hat?
Nein. Der Zuschlag für Kinderlose (0,6 Prozentpunkte) und die Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren gelten nur für den Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung. Ihr Anteil liegt 2026 bei 1,8 %, in Sachsen bei 1,3 %. -
Wie werden Weihnachts- und Urlaubsgeld berechnet?
Beides sind Einmalzahlungen und gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV). Sie lösen Sozialversicherungsbeiträge aus, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. Auf die Umlage U1 fallen sie nicht an (§ 7 AAG). Der Rechner verrechnet sie vereinfacht mit der vollen Jahresgrenze. Liegt Ihr Mitarbeiter deutlich unter den Grenzen, spielt das keine Rolle. -
Muss jeder Betrieb die Umlage U1 zahlen?
Nein. Zur U1 sind Betriebe verpflichtet, die in der Regel höchstens 30 Arbeitnehmer beschäftigen, Auszubildende zählen nicht mit (§ 1 AAG). Die U2 und die Insolvenzgeldumlage zahlen Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße. Im Rechner wählen Sie, ob Ihr Betrieb an der U1 teilnimmt. -
Was fehlt in den Arbeitgeberkosten, damit ich einen Stundensatz bilden kann?
Alles, was nicht am Mitarbeiter hängt: Fahrzeug, Werkzeug, Arbeitskleidung in größerem Umfang, Miete, Verwaltung, Ihr Unternehmerlohn und ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Außerdem zählen nur die produktiven Stunden, nicht die bezahlten. Beides rechnet der Stundenverrechnungssatz-Rechner. -
Gilt der Rechner auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und Azubis?
Teilzeitkräfte ja, tragen Sie ihren Bruttolohn ein. Auszubildende ja, wählen Sie im Rechner „Auszubildender“. Minijobs (bis 603 € im Monat) und der Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €) sind ausgenommen, weil dort eigene Regeln gelten. Der Rechner nennt dann den Grund und verweist auf die Minijob-Zentrale.
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