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Stellenanzeigen-Generator für Handwerksbetriebe: Vorlage in 2 Minuten

Wählen Sie Ihren Beruf, tragen Sie Firma und Ort ein, fertig ist die Stellenanzeige. Aufgaben und Anforderungen werden vorgeschlagen, auf Wunsch mit Bewerbung ohne Lebenslauf. Dazu ein Kurztext für Ihre Meta-Anzeige.

Ihre Angaben

Wählen Sie einen Beruf. Aufgaben und Anforderungen werden vorgeschlagen und lassen sich frei ändern. Die Anzeige entsteht beim Tippen.

„(m/w/d)“ wird automatisch ergänzt.

Gehalt (optional, brutto)
Muss ich ein Gehalt angeben?

Nach unserem Stand (Oktober 2026) besteht für private Arbeitgeber in Deutschland noch keine gesetzliche Pflicht, das Gehalt in die Anzeige zu schreiben. Die EU-Richtlinie 2023/970 verlangt in Artikel 5, dass Bewerber das Einstiegsentgelt oder die Spanne erfahren, in der Anzeige, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise. Die Umsetzungsfrist lief am 07.06.2026 ab, ein deutsches Umsetzungsgesetz ist nicht in Kraft. Das ist keine Rechtsberatung.

Das bieten Sie

Der Generator warnt vor Formulierungen, die nach dem AGG heikel sind, etwa Altersbezüge oder „Muttersprache“.

So bewerben sich Interessenten

Wählen Sie links einen Beruf oder tragen Sie eine Berufsbezeichnung ein.

Die Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen. Die Texte sind Vorschläge und ersetzen keine Rechtsberatung. Prüfen und ergänzen Sie sie vor der Veröffentlichung.

Ratgeber

Eine gute Stellenanzeige nennt in dieser Reihenfolge: Beruf mit (m/w/d), Betrieb und Ort, Eckdaten, was Sie bieten, die konkreten Aufgaben, die Anforderungen und einen einfachen Bewerbungsweg. Der Generator oben setzt diese Bausteine aus Ihren Angaben zusammen, ganz ohne KI. Er schlägt für 18 Handwerksberufe Aufgaben und Anforderungen vor, die sich an den Berufsbeschreibungen der Bundesagentur für Arbeit orientieren (BERUFENET). Alles lässt sich ändern. Unten lesen Sie, worauf es ankommt und wo die rechtlichen Fallen liegen.

Wie schreibe ich eine Stellenanzeige im Handwerk?

Schreiben Sie so, wie ein Bewerber sucht: nach dem Beruf, dem Ort und den Bedingungen. Die Tabelle zeigt den Aufbau, den der Generator verwendet. Er passt auch als Stellenanzeige-Muster für Ihre nächste Ausschreibung.

BausteinInhaltBeispiel (Elektroniker)
TitelBeruf plus (m/w/d)Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d)
EinstiegWer sucht wen, wo, was ist das EinsatzfeldElektroinstallation in Wohn- und Gewerbegebäuden
EckdatenOrt, Arbeitszeit, GehaltKöln, Vollzeit, 3.200 bis 3.800 € brutto pro Monat
Wir bietenNur, was stimmtUnbefristeter Vertrag, Firmenfahrzeug
AufgabenKonkrete TätigkeitenInstallation von Verteilungen, Prüfung der Anlagen
AnforderungenNur, was die Arbeit brauchtAusbildung als Elektroniker oder vergleichbar
BewerbungEin Weg, der in einer Minute gehtAnruf oder WhatsApp, ohne Lebenslauf

Das Beispiel ist eine Vorlage zur Orientierung, kein Muster aus der Praxis. Setzen Sie nur Angebote ein, die Sie wirklich machen. Ein Firmenfahrzeug, das es nicht gibt, kostet Sie das Vertrauen im Vorstellungsgespräch.

Was ist der Unterschied zwischen Stellenanzeige und Stellenbeschreibung?

Die Stellenanzeige wirbt nach außen und soll Bewerber zum Kontakt bewegen. Die Stellenbeschreibung ist ein internes Dokument: Sie hält Aufgaben, Verantwortung und Anforderungen einer Stelle fest. Wer eine Stellenbeschreibung als Vorlage hat, kann daraus die Aufgaben und Anforderungen für die Anzeige übernehmen. Die Anzeige schreibt sie dann kürzer und aus Sicht des Bewerbers. Eine Stellenausschreibung ist im Alltag meist dasselbe wie die Stellenanzeige.

Wie schreibe ich eine Stellenanzeige für einen Elektriker oder Dachdecker?

Nennen Sie, was die Person tut, nicht, was sie sein soll. „Installation von Verteilungen und Prüfung der Anlagen“ sagt einem Elektroniker mehr als „abwechslungsreiche Tätigkeit“. Das Gleiche gilt für Dachdecker, Fliesenleger oder Anlagenmechaniker. Nennen Sie auch den Einsatzort und ob die Person vom Betrieb zur Baustelle fährt. Auf diese Details achten Fachkräfte.

StattBesserWarum
Abwechslungsreiche TätigkeitEinbau von Wärmepumpen, Wartung und Reparatur beim KundenKonkret statt Floskel
Belastbar und fitArbeit auf Dächern und Gerüsten, Heben schwerer TeileBeschreibt die Bedingungen, kein Merkmal der Person
Junges, dynamisches TeamFeste Ansprechpartner bei der EinarbeitungKein Altersbezug (siehe unten)
Gehalt nach Vereinbarung3.200 bis 3.800 € brutto pro MonatSpart die Rückfrage

Welche AGG-Fallen gibt es in Stellenanzeigen?

§ 11 AGG lautet: Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden (§ 11 AGG). Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat Stellenanzeigen ausgewertet. Aus ihrer Expertise stammen diese Punkte (Diskriminierung in Stellenanzeigen):

  • Geschlecht: Anzeigen sollen in der Regel geschlechtsneutral sein oder beide Geschlechter nennen. In der Expertise waren rund 80 Prozent der als diskriminierend eingestuften Anzeigen nicht geschlechtsneutral.
  • Alter: Altersgrenzen und -spannen sind zu vermeiden, ebenso mittelbare Angaben wie „Junges Team sucht“ (genannt wird LAG Kiel, 1 Sa 142/13).
  • Herkunft: Das Verlangen von Muttersprache kann diskriminierend gewertet werden (genannt wird LAG Hessen, 16 Sa 1619/14). Nennen Sie das Sprachniveau, das die Arbeit braucht.
  • Gesundheit und Aussehen: Anforderungen wie „körperlich fit“, „hohe Belastbarkeit“ oder „gepflegtes Aussehen“ wurden der Stelle als mögliches Risiko gemeldet. Beschreiben Sie lieber die tatsächlichen Arbeitsbedingungen.

Wer sich nach einer Absage benachteiligt sieht, muss Ansprüche innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Wäre die Person auch bei diskriminierungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden, ist die Entschädigung auf drei Monatsgehälter begrenzt (§ 15 AGG). Der Generator prüft Ihre Aufgaben und Anforderungen auf solche Formulierungen und warnt. Eine Rechtsprüfung ersetzt das nicht.

Darf ich das Gehalt in die Stellenanzeige schreiben, und muss ich es?

Sie dürfen, und es hilft Bewerbern. Eine Pflicht gibt es nach unserem Stand vom Oktober 2026 für private Arbeitgeber in Deutschland nicht. Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2023/970 sieht vor, dass Bewerber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erfahren, in der Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise. Außerdem sollen Arbeitgeber nicht nach der Entgeltentwicklung in früheren Beschäftigungsverhältnissen fragen (Richtlinie (EU) 2023/970).

Die Umsetzungsfrist lief am 07.06.2026 ab. Laut einer Meldung des Bundestags vom 16.07.2026 bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor (Bundestag, hib 587/2026). Ein in Kraft getretenes Gesetz kennen wir nicht. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie sich darauf verlassen. Wer ohnehin eine Spanne nennen kann, spart sich die Frage später. Bei Stundenlöhnen gilt: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026 13,90 € und ab 01.01.2027 14,60 € (IHK Hannover). Der Generator warnt, wenn Ihr Stundenlohn darunter liegt.

Wie funktioniert eine Bewerbung ohne Lebenslauf?

Der Bewerber meldet sich per Anruf, WhatsApp oder Kurzformular und nennt Name, Telefonnummer und seinen Beruf. Den Lebenslauf klären Sie im ersten Gespräch, wenn es passt. Das senkt die Hürde für Fachkräfte, die ohnehin eine Stelle haben und erst wissen wollen, ob sich ein Gespräch lohnt. Im Generator aktivieren Sie „Ohne Lebenslauf möglich“ und wählen den Weg. Dann ergänzt er Hook, Bewerbungsabschnitt und Kurztext.

Bewerberdaten sind personenbezogene Daten. Sie müssen Bewerber darüber informieren, wie Sie die Daten verwenden (DSGVO, Artikel 13). Klären Sie vorab mit Ihrem Datenschutzberater, ob Sie WhatsApp dafür nutzen wollen.

Wo veröffentliche ich die Stellenanzeige?

Auf Ihrer eigenen Website, in Jobbörsen und in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Dort können Arbeitgeber Stellen kostenlos einstellen (Bundesagentur für Arbeit: Stellenangebote veröffentlichen). Was bezahlte Börsen kosten und welche sich für Handwerksbetriebe rechnen, steht im Artikel Jobbörsen im Kostenvergleich.

Wie nutze ich die Anzeige für Social Recruiting?

Bei Meta-Anzeigen ist der Platz knapp. Meta empfiehlt laut Anzeigenleitfaden für den Facebook-Feed 50 bis 150 Zeichen für den Primärtext und 27 Zeichen für die Überschrift. Längerer Text ist zulässig, wird aber je nach Platzierung gekürzt (Meta-Anzeigenleitfaden). Der Reiter „Kurztext für Meta“ im Generator baut deshalb einen Primärtext mit höchstens 125 Zeichen: Beruf, Ort, wenn möglich Gehalt und Benefits und ein Aufruf zum Handeln. Die lange Anzeige gehört auf die Seite, auf die der Klick führt. Wie das Ganze zusammenspielt, lesen Sie in Mitarbeitergewinnung über Social Media. Wie wir Anzeige, Bewerbungsweg und Auswertung für Betriebe aufbauen, zeigt die Seite Mitarbeitergewinnung.

Stand der Quellen: Oktober 2026. Rechtslage und Hilfeseiten ändern sich. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was Sie zur Stellenanzeige noch wissen wollen.

Sie finden Ihre Frage hier nicht? Sprechen Sie uns direkt an — wir antworten ehrlich, auch wenn die Antwort nicht zu unserem Verkaufsgespräch passt.

  • Muss „(m/w/d)“ in jeder Stellenanzeige stehen?
    Ein Gesetz mit genau diesem Zusatz gibt es nicht. § 11 AGG verlangt, dass eine Stelle nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben wird. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschreibt, dass Anzeigen in der Regel geschlechtsneutral sein sollen. „(m/w/d)“ hinter der Berufsbezeichnung ist dafür die übliche Form. Der Generator setzt ihn automatisch.
  • Darf ich Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt fragen?
    Die EU-Richtlinie 2023/970 sieht in Artikel 5 vor, dass Arbeitgeber Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in früheren Beschäftigungsverhältnissen fragen. Die Frist zur Umsetzung ist am 07.06.2026 abgelaufen, ein deutsches Gesetz ist nach unserem Stand nicht in Kraft. Es ist trotzdem klüger, die Frage nicht zu stellen. Nennen Sie stattdessen Ihre Spanne und fragen Sie nach der Erwartung.
  • Wie lang soll eine Stellenanzeige sein?
    Eine feste Länge gibt es nicht. Maßstab ist, dass ein Bewerber in kurzer Zeit erfasst, was er tut, wo, zu welchen Bedingungen und wie er sich meldet. Streichen Sie, was nur nach Pflichtfloskel klingt. Die Anforderungen sollten nur enthalten, was Sie für die Arbeit wirklich brauchen.
  • Wie schreibe ich eine Anzeige für Helfer und Quereinsteiger?
    Sagen Sie offen, dass keine Ausbildung nötig ist, und nennen Sie, was die Person lernt und wer sie einarbeitet. Wählen Sie im Generator „Helfer / Quereinsteiger“. Die Vorschläge verlangen nur Interesse, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Nennen Sie ehrlich, was auf der Baustelle körperlich auf die Person zukommt.
  • Werden meine Eingaben gespeichert oder an KI-Dienste geschickt?
    Nein. Der Generator arbeitet rein regelbasiert in Ihrem Browser. Es wird keine KI befragt und nichts an einen Server übertragen. Die Eingaben verschwinden, wenn Sie die Seite schließen.
  • Darf ich die erzeugten Texte frei verwenden, und sind sie rechtssicher?
    Sie dürfen die Texte frei verwenden und ändern. Rechtssicher ist erst, was Sie geprüft haben. Der Generator weist auf bekannte Fallen hin, etwa Altersbezüge oder „Muttersprache“, findet aber nicht jede. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln fragen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Für Ihre Website

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