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Google-Bewertungslink und QR-Code erstellen

Holen Sie Ihren Bewertungslink bei Google, fügen Sie ihn ein, und das Tool macht daraus einen QR-Code, eine druckfertige Karte und Textvorlagen für WhatsApp, E-Mail und SMS. Alles läuft in Ihrem Browser, nichts wird gesendet.

Bewertungslink holen

Weg A: Link aus Ihrem Unternehmensprofil (empfohlen)
  1. Öffnen Sie am Computer business.google.com und melden Sie sich mit dem Google-Konto an, über das Ihr Unternehmensprofil läuft.
  2. Rufen Sie Ihr Unternehmensprofil auf und wählen Sie Rezensionen lesen.
  3. Klicken Sie auf Mehr Rezensionen erhalten.
  4. Wählen Sie Kopieren, um den Bewertungslink zu kopieren. Er sieht meist so aus: https://g.page/r/…/review
  5. Fügen Sie den Link unten ein.

Laut Google lassen sich QR-Codes für Rezensionen derzeit nur im Browser am Computer erzeugen, nicht auf dem Smartphone. Quelle: Google Unternehmensprofil-Hilfe.

Weg B: Link aus der Place ID bauen (Alternative)
  1. Öffnen Sie den Place ID Finder von Google.
  2. Suchen Sie auf der Karte nach Ihrem Firmennamen oder Ihrer Adresse und wählen Sie den Treffer aus.
  3. Im Infofenster steht die Place ID. Sie beginnt meist mit „ChIJ“. Kopieren Sie sie.
  4. Tragen Sie die Place ID unten ein. Das Tool baut daraus den Link https://search.google.com/local/writereview?placeid=<Place ID>

Google nennt dieses Linkformat in seiner Hilfe nicht. Prüfen Sie den fertigen Link deshalb mit „Link testen“. Place IDs können sich ändern. Google empfiehlt, gespeicherte IDs nach 12 Monaten zu aktualisieren. Quelle: Google, Place IDs.

Alles läuft in Ihrem Browser. Link, Firmenname und Texte werden nicht gesendet und nicht gespeichert.

Sobald Ihr Link erkannt ist, erscheinen hier QR-Code, Karte und Textvorlagen.

Ratgeber

Den Google-Bewertungslink holen Sie in Ihrem Unternehmensprofil unter „Rezensionen lesen“ und „Mehr Rezensionen erhalten“. Das Tool oben macht daraus einen QR-Code, eine druckfertige Karte und Textvorlagen. Entscheidend ist, wie Sie nach Bewertungen fragen: Fragen dürfen Sie jeden Kunden, aber ohne Gegenleistung, ohne Druck und ohne Vorauswahl. Unten stehen die Klickwege, die Regeln von Google und die rechtlichen Grenzen, jeweils mit Quelle.

Wie bekomme ich meinen Google-Bewertungslink?

Am Computer öffnen Sie business.google.com, rufen Ihr Unternehmensprofil auf, wählen „Rezensionen lesen“ und dann „Mehr Rezensionen erhalten“. Dort kopieren Sie den Link oder laden den QR-Code per Rechtsklick und „Bild speichern unter…“ herunter (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Laut Google lassen sich QR-Codes für Rezensionen derzeit nur im Browser am Computer erzeugen, nicht auf dem Smartphone.

Alternativ bauen Sie den Link selbst. Dafür brauchen Sie die Place ID Ihres Unternehmens, die der Place ID Finder von Google anzeigt:

Link = https://search.google.com/local/writereview?placeid= + Place ID

Dieses Linkformat steht nicht in Googles Hilfe. Testen Sie den fertigen Link deshalb selbst. Außerdem können sich Place IDs ändern: Google empfiehlt, gespeicherte IDs nach 12 Monaten zu aktualisieren (Google, Place IDs). Der Link aus dem Unternehmensprofil ist die sicherere Wahl.

Warum sind Google-Bewertungen für Handwerker wichtig?

Sie wirken an zwei Stellen. Erstens zeigt Google Rezensionen in Maps und in der Suche neben Ihrem Profil (Google, Tipps für mehr Rezensionen). Zweitens fließen sie ins lokale Ranking ein. Google nennt dafür Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit zählt auch die Zahl der Rezensionen: Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen ein Unternehmen hat, desto besser kann das Ranking ausfallen (Google, lokales Ranking verbessern).

Kunden schauen auch hin. Laut einer YouGov-Umfrage für SZ Dossier (2.178 Befragte, 10. bis 14. April 2026, nach Angabe des Berichts repräsentativ ab 18 Jahren) treffen 19 % häufig oder sehr häufig Entscheidungen anhand von Google-Maps-Bewertungen, weitere 24 % manchmal (Bericht der KNA). Das gilt für Entscheidungen allgemein, nicht speziell für Handwerksaufträge.

Bewertungen sind ein Baustein, nicht das ganze Fundament. Wie Profil und Website zusammenarbeiten, steht im Artikel Website für Handwerker. Welchen Platz Bewertungen unter 8 Wegen zu neuen Aufträgen haben, zeigt Aufträge für Handwerker finden.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um nach einer Bewertung zu fragen?

Direkt nach der Abnahme, solange der Auftrag frisch ist. Fragen Sie jeden Kunden, nicht nur die, bei denen es besonders gut lief. Ein Ablauf, der zu Googles Regeln passt:

  1. Legen Sie bei der Übergabe die Karte mit dem QR-Code zur Rechnung oder in die Übergabemappe. Google nennt Belege, Dankeschön-E-Mails und den ausgedruckten QR-Code als Einsatzorte.
  2. Drängen Sie den Kunden nicht, sofort vor Ort zu bewerten. Google untersagt, Kunden dazu aufzufordern oder unter Druck zu setzen, solange sie noch vor Ort sind (Inhaltsrichtlinien).
  3. Geben Sie keine Inhalte vor, etwa Sterne oder den Namen eines Mitarbeiters. Auch Ihre Mitarbeiter dürfen Sie nicht auf eine Zahl von Bewertungsbitten verpflichten.

Kunden brauchen ein Google-Konto, um zu bewerten. Es muss kein Gmail-Konto sein (Google-Hilfe).

Was ist bei Google-Bewertungen verboten?

Google verlangt, dass Rezensionen auf echten Erfahrungen beruhen. Erlaubt ist, um Bewertungen zu bitten, die einer echten Erfahrung entsprechen, ohne Anreize zu bieten und ohne den Inhalt zu beeinflussen. Verstöße gelten als „gefälschte Interaktionen“, und Google verweist dafür auf Einschränkungen von Unternehmensprofilen bei Richtlinienverstößen (Google-Hilfe, Inhaltsrichtlinien). Die Tabelle fasst die Regeln zusammen.

Was Betriebe tunErlaubt?Quelle
Jeden Kunden um eine ehrliche Bewertung bittenJaGoogle-Richtlinie
Rabatt, Gutschein oder Gewinnspiel für eine BewertungNeinGoogle; LG Hildesheim; LG Hannover
Bewertungen kaufen oder schreiben lassenNeinGoogle; UWG-Anhang Nr. 23c
Nur zufriedene Kunden gezielt bitten (Review-Gating)NeinGoogle-Richtlinie
Kunden vor Ort zum sofortigen Bewerten drängenNeinGoogle-Richtlinie
Negative Bewertung gegen Gegenleistung ändern oder entfernen lassenNeinGoogle-Richtlinie
Öffentlich auf Bewertungen antwortenJaGoogle-Hilfe

Review-Gating heißt: Sie fragen erst, ob der Kunde zufrieden war, und leiten nur Zufriedene zu Google, alle anderen in ein internes Formular. Das ist nicht erlaubt, weil Google untersagt, Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten (Google-Richtlinie). Geben Sie die Karte deshalb jedem Kunden mit. Ganz neutral klingt die Frage „Wie war unsere Arbeit?“. Das Tool nutzt diese Formulierung als Standard für die Karte.

Was sagt das deutsche Recht zu gekauften und belohnten Bewertungen?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet gefälschte Bewertungen ausdrücklich. Nach dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG sind bestimmte Handlungen gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, darunter in Nr. 23c die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen. Nr. 23b betrifft die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne dass angemessene Maßnahmen das prüfen (Anhang UWG). Wer Bewertungen auf der eigenen Website zugänglich macht, sollte zudem § 5b Abs. 3 UWG kennen: Dann gilt als wesentlich, ob und wie sichergestellt ist, dass sie von Kunden stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt haben (§ 5b UWG).

Belohnte Bewertungen waren schon mehrfach Thema vor Gericht. Das Landgericht Hildesheim untersagte einem Bauunternehmen einen 50-€-Gutschein für eine Google-Bewertung. Schon die Bitte-E-Mail war irreführend (Urteil vom 28.12.2021, 11 O 12/21, rechtskräftig; Wettbewerbszentrale). Das Landgericht Hannover hielt Werbung mit Bewertungen für irreführend, für die es 1 € Gutschrift gab, wenn der Anreiz nicht deutlich wird (22.12.2022, 21 O 20/22). Das Landgericht Köln untersagte 10 % Rabatt für 5-Sterne-Bewertungen bei Google (26.10.2022, 84 O 11/22, Anerkenntnisurteil). Bis März 2023 erhielt die Wettbewerbszentrale nach eigenen Angaben 72 Beschwerden über Werbung mit „gekauften“ Bewertungen und mahnte in 19 Fällen ab. Ihr Argument: Verbraucher erwarten, dass ein Bewerter dafür nichts bekommen hat (Wettbewerbszentrale, 9.3.2023). Das sind Entscheidungen von Landgerichten, keine BGH-Urteile.

Eine zweite Grenze betrifft den Weg der Bitte. Der BGH entschied am 10.07.2018 (VI ZR 225/17): Bittet ein Händler per E-Mail um eine Bewertung, ist das Werbung, und ohne Einwilligung des Empfängers ist sie rechtswidrig (LTO). § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verlangt für Werbung per elektronischer Post grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Die Ausnahme in § 7 Abs. 3 gilt nur, wenn Sie die Adresse beim Verkauf erhalten haben, für eigene ähnliche Leistungen werben, der Kunde nicht widersprochen hat und bei Erhebung und jeder Verwendung auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde (§ 7 UWG). Die EU definiert elektronische Post als jede über ein öffentliches Kommunikationsnetz verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die bis zum Abruf gespeichert wird (Richtlinie 2002/58/EG). Nach dem Wortlaut dürften auch SMS und Messenger-Nachrichten darunter fallen. Fragen Sie deshalb im Gespräch, ob Sie den Link schicken dürfen, und halten Sie die Zusage fest. Das ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln hilft ein Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.

Wie antworte ich auf negative Google-Bewertungen?

Antworten Sie zeitnah, kurz und sachlich. So geht es: Unternehmensprofil aufrufen, „Rezensionen lesen“ wählen, neben der Rezension „Antworten“ klicken, Text eingeben und erneut „Antworten“ wählen (Google-Hilfe). Google empfiehlt unter anderem:

  • freundlich und professionell bleiben und den Rezensenten nicht persönlich angreifen,
  • keine privaten Daten des Rezensenten nennen,
  • eigene Fehler offen zugeben, Grenzen erklären und sich bei Bedarf entschuldigen,
  • mit Namen oder Initialen unterschreiben und ein Gespräch per Telefon oder E-Mail anbieten (Tipps für mehr Rezensionen).

Ein Muster, frei formuliert: „Guten Tag, danke für Ihre offene Rückmeldung. Dass der vereinbarte Termin nicht eingehalten wurde, tut uns leid. Bitte rufen Sie uns unter [Telefonnummer] an, damit wir das klären. Freundliche Grüße, [Vorname], [Betrieb]“

Verstößt eine Rezension gegen Googles Inhaltsrichtlinien, können Sie sie melden. Ändern oder entfernen lassen dürfen Sie eine Rezension nicht gegen eine Gegenleistung. Negative Rezensionen sind laut Google nicht automatisch ein Zeichen für schlechte Geschäftspraktiken, und eine Mischung aus positivem und negativem Feedback wirkt oft vertrauenswürdiger.

Stand der Quellen: Oktober 2026. Hilfeseiten und Gesetze ändern sich. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut dort. Technische Hinweise zum QR-Code: Fehlerkorrektur und Rand und Modulgröße bei Denso Wave.

Häufige Fragen

Was Sie zu Bewertungslink und QR-Code noch wissen wollen.

Sie finden Ihre Frage hier nicht? Sprechen Sie uns direkt an — wir antworten ehrlich, auch wenn die Antwort nicht zu unserem Verkaufsgespräch passt.

  • Kann ich mehrere Standorte mit einem QR-Code abdecken?
    Nein. Bewertungen gehören zu einem Unternehmensprofil, und jeder Standort mit eigenem Profil hat einen eigenen Link. Holen Sie sich den Link je Standort und erzeugen Sie für jeden einen eigenen QR-Code. Tragen Sie auf der Karte den passenden Firmennamen oder Ort ein, damit die Karten nicht verwechselt werden.
  • Funktioniert der QR-Code dauerhaft?
    Der Code enthält Ihren Link direkt. Er läuft nicht ab und führt nicht über uns oder einen anderen Dienst. Er funktioniert, solange der Google-Link dahinter funktioniert. Der Link aus dem Unternehmensprofil führt zu Ihrem Profil, solange es besteht. Bei einem Link aus der Place ID ist Vorsicht nötig: Place IDs können sich ändern, Google empfiehlt, sie nach 12 Monaten zu prüfen. Scannen Sie einen gedruckten Code deshalb einmal im Jahr selbst, bevor Sie nachdrucken.
  • Darf ich für Bewertungen einen Rabatt geben?
    Nein. Google verbietet Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und Leistungen im Austausch für Rezensionen. Auch kleine Beträge sind riskant: Das Landgericht Hannover hielt Werbung mit Bewertungen für irreführend, für die es 1 € Gutschrift je Bewertung gab, wenn der Anreiz nicht deutlich gemacht wird (21 O 20/22). Bedanken Sie sich mit einem Wort, nicht mit einer Gegenleistung.
  • Brauchen meine Kunden ein Google-Konto?
    Ja. Kunden müssen in einem Google-Konto angemeldet sein, um eine Rezension zu schreiben. Es muss kein Gmail-Konto sein, Google erlaubt auch ein Konto mit einer anderen E-Mail-Adresse. Wer kein Konto anlegen möchte, kann auf Google nicht bewerten.
  • Der QR-Code lässt sich nicht scannen. Woran liegt das?
    Meist an zu wenig Kontrast, zu kleinem Druck oder fehlendem Rand. Drucken Sie dunkel auf hellem Grund, lassen Sie den weißen Rand um den Code frei und drucken Sie ihn nicht zu klein. Denso Wave, der Erfinder des QR-Codes, weist darauf hin, dass ein Rand erforderlich ist und dass dekorierte oder verzerrte Codes unleserlich werden können. Für Flächen, die schmutzig werden, wählen Sie die Fehlerkorrektur Q oder H.
  • Werden meine Eingaben gespeichert oder gesendet?
    Nein. Link, Firmenname, Texte und QR-Code entstehen in Ihrem Browser. Das Tool sendet nichts an einen Server und speichert nichts. Schließen Sie die Seite, sind die Angaben weg.
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