Google-Bewertungen kaufen ist verboten. Google untersagt bezahlte Rezensionen, in Geld wie in Sachleistungen (Google-Inhaltsrichtlinien). Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nennt seit dem 28. Mai 2022 die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen gegenüber Verbrauchern ausdrücklich als stets unzulässig (Nr. 23c im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG). Die Folgen reichen von der Abmahnung über Unterlassung und Schadensersatz bis zu entfernten Rezensionen und Einschränkungen am Profil.
Dieser Artikel erklärt die Rechtslage mit Quellen, was Google tut, warum sich der Kauf nicht lohnt und wie Sie stattdessen legal an echte Bewertungen kommen. Er ist keine Rechtsberatung.
Gekaufte Bewertungen sind Bewertungen, die nicht auf einer echten Erfahrung beruhen oder für die der Verfasser eine Gegenleistung bekommen hat. Dazu zählen Texte eines Dienstleisters ebenso wie ein Rabatt für fünf Sterne.
Ist es legal, Google-Bewertungen zu kaufen?
Nein. Zwei Regelwerke greifen gleichzeitig: die Regeln von Google und das UWG.
Nach § 3 Abs. 3 UWG sind die im Anhang des Gesetzes aufgeführten geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern „stets unzulässig“ (§ 3 UWG). Für Bewertungen stehen dort zwei Tatbestände (Anhang UWG):
- Nr. 23c, gefälschte Verbraucherbewertungen: die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung.
- Nr. 23b, Irreführung über die Echtheit: die Behauptung, Bewertungen stammten von Verbrauchern, die die Leistung tatsächlich genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden.
Beide Nummern kamen durch das Gesetz vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3504) ins UWG und gelten seit dem 28. Mai 2022 (Änderungsübersicht bei buzer.de). Das betrifft Betriebe, die an Privatkunden verkaufen, also an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Wer eine Agentur mit „Bewertungen“ beauftragt, die nicht von echten Kunden stammen, ist von der „Beauftragung“ in Nr. 23c erfasst.
Der Unterschied: Nr. 23c trifft, wer gefälschte Bewertungen übermittelt oder beauftragt. Nr. 23b trifft schon, wer behauptet, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne angemessene und verhältnismäßige Prüfmaßnahmen ergriffen zu haben. Im Düsseldorfer Fall weiter unten stützte das Landgericht den Anspruch auf Nr. 23b, das Oberlandesgericht auf Nr. 23c. Zusätzlich zählt § 5b Abs. 3 UWG zu den wesentlichen Informationen, ob und wie ein Unternehmer sicherstellt, dass veröffentlichte Bewertungen von Kunden stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt haben (§ 5b UWG). Wer Bewertungen auf seiner Website zeigt, sollte also wissen, woher sie kommen.
Google sieht es ähnlich streng. Bezahlte Rezensionen, Mehrfachkonten und Inhalte ohne reale Erfahrung gelten als gefälschte Interaktionen und werden entfernt. Auch ungewöhnliche Mengen oder Muster von Rezensionen, die auf Manipulation hindeuten, sind unzulässig (Google-Inhaltsrichtlinien).
Dürfen Sie Kunden für eine Bewertung belohnen?
Auch das nicht. Google nennt Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und Dienstleistungen ausdrücklich als Anreize, die eine Rezension zur Manipulation machen. Die Gerichte sehen es ähnlich. Die Wettbewerbszentrale argumentiert, Verbraucher erwarteten, dass Bewertende kein Entgelt erhalten haben, und Gutscheine, Rabatte oder Gewinnspiele beeinflussten den Inhalt der Bewertungen.
| Gericht | Datum, Aktenzeichen | Sachverhalt | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Landgericht Hildesheim | 28.12.2021, 11 O 12/21 | Unternehmen aus der Baubranche, 50-Euro-Gutschein für eine Google-Bewertung | Versprechen des Gutscheins und Werbung mit so entstandenen Bewertungen untersagt, nach Angabe der Wettbewerbszentrale rechtskräftig |
| Landgericht Köln | 26.10.2022, 84 O 11/22 (Anerkenntnisurteil) | 10 % Rabatt auf Brautkleid-Reinigung für 5-Sterne-Google-Bewertung | Ankündigung des Rabatts und Werbung mit so gewonnenen Bewertungen untersagt |
| Landgericht Hannover | 22.12.2022, 21 O 20/22 | 1 Euro Gutschrift je Bewertung über 4 Jahre | Werbung mit diesen Bewertungen ohne deutlichen Hinweis irreführend, laut Wettbewerbszentrale rechtskräftig |
| Oberlandesgericht Düsseldorf | 11.01.2024, 20 U 91/23 | Bewertungen auf der Facebook-Seite einer Kanzlei, für die kein Kontakt der Bewertenden dargelegt wurde | Werbung mit solchen Bewertungen untersagt (Nr. 23c); Löschen nach der Abmahnung beseitigte die Wiederholungsgefahr nicht |
Quellen: Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 09.03.2023, Wettbewerbszentrale zum Urteil des Landgerichts Hildesheim und Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das sind Entscheidungen von Land- und Oberlandesgerichten, keine BGH-Urteile.
Der Düsseldorfer Fall zeigt eine zweite Lehre. Der Beklagte hatte sich die Bewertungen durch Likes und Kommentare zu eigen gemacht und galt deshalb als Verantwortlicher. Nachdem der Kläger Anhaltspunkte für Fake-Bewertungen vorgetragen hatte, genügte pauschales Bestreiten nicht: Der Beklagte musste konkret darlegen, dass die Bewertenden mit der Kanzlei in Kontakt standen. Wer Bewertungen zeigt und sich zu eigen macht, sollte also erklären können, woher sie stammen.
Welche Folgen drohen bei gekauften Bewertungen?
Wer gegen Nr. 23c verstößt, muss mit zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen. Die Tabelle zeigt, wer was verlangen kann.
| Folge | Grundlage | Wer kann sie verlangen? |
|---|---|---|
| Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr Unterlassung | § 8 Abs. 1 UWG | Mitbewerber, qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Industrie- und Handelskammern, nach der Handwerksordnung errichtete Organisationen im Rahmen ihrer Aufgaben (§ 8 Abs. 3 UWG) |
| Schadensersatz bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit | § 9 Abs. 1 UWG | Mitbewerber |
| Schadensersatz an Verbraucher, die dadurch zu einer Entscheidung veranlasst wurden | § 9 Abs. 2 UWG | Betroffene Verbraucher |
| Herausgabe des Gewinns an den Bundeshaushalt (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) | § 10 UWG | Verbände nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG |
| Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs | § 12 Abs. 1 UWG | Anspruchsberechtigte |
Quellen: § 8 UWG, § 9 UWG, § 10 UWG, § 12 UWG. Bei einem Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot kann ein Ordnungsgeld drohen. Im Düsseldorfer Urteil waren bis zu 250.000 Euro angedroht.
Wie real das Risiko ist, zeigt die Praxis: Die Wettbewerbszentrale berichtete im März 2023 von 72 Beschwerden zu Werbung mit „gekauften“ Kundenbewertungen aus 2022 und Anfang 2023, in 19 Fällen mahnte sie ab. Auch Mitbewerber und, im Rahmen ihrer Aufgaben, nach der Handwerksordnung errichtete Organisationen gehören nach § 8 Abs. 3 UWG zu den Anspruchsberechtigten. Das ist keine Rechtsberatung.
Was macht Google bei gekauften oder gefälschten Bewertungen?
Google entfernt die betroffenen Rezensionen. Bei Verstößen gegen die Richtlinie zu gefälschten Interaktionen kann Google außerdem das Unternehmensprofil einschränken. Laut Hilfe bedeutet das (Google-Hilfe: Einschränkungen von Unternehmensprofilen):
- Für einen bestimmten Zeitraum können keine neuen Rezensionen oder Bewertungen veröffentlicht werden.
- Bestehende Rezensionen oder Bewertungen sind für eine bestimmte Zeit nicht mehr sichtbar.
- Im Profil erscheint ein Hinweis, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden.
Inhaber werden per E-Mail über geplante Einschränkungen informiert und können Einspruch einlegen. Der Einspruch läuft über die Seite „Unternehmensprofil zur Überprüfung einreichen“. Rezensionen, die wegen Richtlinienverstößen entfernt wurden, werden nicht wiederhergestellt (Google-Hilfe).
Google geht auch gegen Anbieter vor. Im Juni 2023 teilte das Unternehmen mit, rechtlich gegen einen Akteur vorzugehen, der mehr als 350 betrügerische Unternehmensprofile angelegt und mit mehr als 14.000 gefälschten Rezensionen gestützt haben soll (Google-Blog).
Lohnt es sich, Google-Bewertungen zu kaufen?
Nein, und zwar aus nüchternen Gründen. Der mögliche Gewinn ist eine höhere Sternezahl in kurzer Zeit. Dagegen stehen Abmahnung und Unterlassung, mögliche Schadensersatzansprüche, entfernte Bewertungen und ein eingeschränktes Profil. Wird der Kauf öffentlich, geht das Vertrauen verloren, das Bewertungen eigentlich schaffen sollen.
Dazu kommt ein inhaltliches Problem. Gekaufte Bewertungen können nicht belegen, was echte belegen: einen konkreten Auftrag, einen Ort, ein Detail, das nur ein Kunde kennt. Und sie sind nicht dauerhaft. Was Google entfernt, wird nicht wiederhergestellt. Die Investition ist dann weg.
Auch gut gemeinte Abkürzungen sind keine Lösung: Mitarbeiter, Familie oder Freunde als Bewerter zählen bei Google zum Interessenkonflikt, und Inhalte, die darauf beruhen, sind unzulässig (Google-Inhaltsrichtlinien).
Wie bekommen Sie legal mehr Google-Bewertungen?
Mit einem festen Ablauf statt mit Einkauf. Das ist langsamer, aber es trägt. Die Schritte im Überblick:
- Link und QR-Code holen. Am Computer im Profil unter „Rezensionen lesen“ und „Mehr Rezensionen erhalten“ (Google-Hilfe).
- Karte drucken. Das kostenlose Bewertungslink-Tool macht aus dem Link eine druckfertige Bewertungskarte und Textvorlagen.
- Bei jeder Übergabe fragen. Jeden Kunden, nicht nur die zufriedenen, und ohne ihn vor Ort zu drängen.
- Nichts vorgeben und nichts anbieten. Keine Sterne, keine Inhalte, keine Gegenleistung.
- Jede Bewertung beantworten. Sachlich und mit Namen unterschrieben.
Echte Bewertungen wachsen langsamer als gekaufte. Dafür müssen Sie nichts erklären, wenn jemand nachfragt, denn hinter jeder Bewertung steht ein Auftrag in Ihren Unterlagen.
Alle Regeln, Klickwege und drei Mustertexte für Antworten stehen im Ratgeber Google-Bewertungen bekommen. Was Sie bei unfairen oder falschen Bewertungen tun können, erklärt Google-Bewertung löschen lassen.
Kostenloses Tool
Statt Bewertungen zu kaufen: Bewertungslink prüfen, QR-Code erzeugen, Bewertungskarte drucken und Textvorlagen für WhatsApp, E-Mail und SMS kopieren. Läuft im Browser, nichts wird gesendet.
→ Zum Bewertungslink- und QR-Code-GeneratorWoran erkennen Sie unseriöse Angebote für Bewertungen?
Nicht jedes Angebot rund um Bewertungen ist unseriös. Hilfe beim Sammeln echter Bewertungen ist legal. Die folgende Tabelle ist unsere Einschätzung anhand der oben genannten Regeln, keine Rechtsauskunft.
| Seriöses Angebot | Warnsignal |
|---|---|
| Hilft Ihnen, echte Kunden zu fragen: Link, Karte, Ablauf | Verkauft Bewertungspakete oder Sterne pro Stück |
| Nennt die Grenzen: keine Gegenleistung, keine Vorauswahl | Verspricht eine feste Sternezahl oder Bewertungsmenge |
| Arbeitet nur mit Kunden, die einen Auftrag hatten | Schreibt Texte für „Kunden“, die es nicht gibt |
| Braucht keine Zugangsdaten Ihrer Kunden | Nutzt viele Konten oder wechselnde Profile |
Wichtig: Wer eine Agentur beauftragt, die gefälschte Bewertungen liefert, hat sie selbst in Auftrag gegeben. Nr. 23c nennt ausdrücklich die „Beauftragung“.
Fazit: Echte Bewertungen schlagen gekaufte
Gekaufte Google-Bewertungen sind verboten, riskant und ersetzen nicht, was Kunden an echten suchen. Der legale Weg ist unspektakulär: Link, Karte, bei jeder Übergabe fragen, jede Bewertung beantworten. Start ist das kostenlose Bewertungslink-Tool.
Wenn Sie über Bewertungen hinaus planbar mehr Anfragen für größere Projekte wollen, finden Sie die Grundlagen unter Marketing für Handwerker. Im Erstgespräch prüfen wir, was für Ihr Einzugsgebiet sinnvoll ist.
Stand der Quellen: Oktober 2026. Gesetze, Rechtsprechung und Hilfe-Seiten von Google ändern sich, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.